Nachbar ist schon den ganzen Abend laut (Musik)?
Ist das so ok wegen Weihnachten und Ruhestöhrung?
1 Antwort
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Es gilt im Mietshaus die Hausordnung bez. Mittagsruhe u.ä., diese kann aber allenfalls die ohnehin vorhandenen gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten nur noch mehr ausweiten.
Die gesetzlichen Ruhezeiten schreiben eine Nachtruhe von 22 - 6 Uhr vor.
An Sonn-und Feiertagen gilt zusätzlich eine Ruhezeit von 0 - 24 Uhr.
Wenn jemand in der Mittagspause (laut Hausordnung z.B. von 13 - 15 Uhr) um
14 Uhr bohrt oder hämmert, dann ist zunächst der Vermieter zuständig.
Wird aber an Sonn- und Feiertagen ganztägig oder unter der Woche zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens gelärmt, dann ist die gesetzliche Sonn- und Feiertagsruhe oder die Nachtruhe gestört. Hier sind Ordnungsamt und Polizei zuständig.
Demnach sind zwischen 22 und 6 Uhr immer die netten Damen und Herren in ihren blauen Uniformen die zuständigen Ansprechpartner, damit es wieder leiser wird.