Nachbar ist schon den ganzen Abend laut (Musik)?

1 Antwort

Es gilt im Mietshaus die Hausordnung bez. Mittagsruhe u.ä., diese kann aber allenfalls die ohnehin vorhandenen gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten nur noch mehr ausweiten.

Die gesetzlichen Ruhezeiten schreiben eine Nachtruhe von 22 - 6 Uhr vor.
An Sonn-und Feiertagen gilt zusätzlich eine Ruhezeit von 0 - 24 Uhr.

Wenn jemand in der Mittagspause (laut Hausordnung z.B. von 13 - 15 Uhr) um
14 Uhr bohrt oder hämmert, dann ist zunächst der Vermieter zuständig.

Wird aber an Sonn- und Feiertagen ganztägig oder unter der Woche zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens gelärmt, dann ist die gesetzliche Sonn- und Feiertagsruhe oder die Nachtruhe gestört. Hier sind Ordnungsamt und Polizei zuständig.

Demnach sind zwischen 22 und 6 Uhr immer die netten Damen und Herren in ihren blauen Uniformen die zuständigen Ansprechpartner, damit es wieder leiser wird.