Nach welchem Zeitraum kann man jemanden wegen Beleidigung noch anzeigen?

4 Antworten

Bis zu spätestens einem Jahr nach dem Tag der Beleidigung. Danach ist es verjährt. Aber Erfahrungsgemäß, werden Verfahren wg. Beleidigung wg. Geringfügigkeit oder Mangel öffentlichen Interesses eingestellt. Das interessiert die Staatsanwaltschaft nicht. Solche Anzeigen werden in der Regel nicht näher verfolgt u. eingestellt. Es ist für die Staatsanwaltschaft eine Bagatelle. Die haben über 500 Fälle pro Tag u. machen Male wird die Akte erst gar nicht an die Staatsanwaltschaft um die Sache zu verfolgen, weitergeleitet, sondern einfach eingestellt. Wird oft auch wg. Nachbarschaftsstreit eingestellt. Hatte schon öfter Welche gegen mich laufen u. jedes Verfahren wurde wg. Geringfügigkeit, Mangel öffentlichem Interesses oder wg. Nachbarschaftsstreit eingestellt. Es gibt nämlich Leute die meinen, "alles anzeigen" zu müssen. Das weiß die Staatsanwalt schon längst u. da hätten die viel zu tun, jeder Sache nachzugehen. Erlebte ich noch nie, das dafür Verfahren eröffnet würden u. Beleidigungen geahndet würden. Die Staatsanwaltschaft interessiert sich nur für härtere Sachen, wie Mord, Totschlag, Raub, Sexualdelikte oder sonstige Verbrechen, aber solche "Kleinigkeiten" interessiert die nicht. Solltest du v. der Polizei Post wg. Vernehmung bekommen, verweigere die Aussage u. suche einen Anwalt auf, der das regelt u. mache ja keine Aussage. Man hat das Recht die Aussage zu verweigern, aber macht man eine Aussage, dann muß man die Wahrheit sagen. Da hat man die besten Chancen daß sie es einstellen, wenn man die Aussage verweigert (daß man zur Sache nichts sagen möchte) u. die machen es ohnehin, daß sie das Verfahren einstellen. Mach dir da keinen Kopf. Es wird gut ausgehen. Ich machte damit zu Genüge Erfahrungen, das meist ohnehin nur v. "Anzeigefreudigen" die mir eins "auswischen" mochten, nur unterstellt war.

Es gilt die übliche BGB Verjährungsfrist von 3 Monaten, die so auch auf laut StGB für Beleidigung gilt.

Insofern kein öffentliches Interesse an der Strafanzeige besteht, musst du die Kosten vorstrecken. (öffentliches Interesse besteht sehr selten bei Beleidigung) Wenn das Verfahren eingestellt wird, bleibst du auf den Kosten sitzen.

Ich würde mir also gut überlegen, ob eine einfache verbale Beleidigung gegen dich als Privatperson eine Strafanzeige wirklich wert ist. Geh der Person lieber aus dem Weg.


HeidiWimmer08 
Beitragsersteller
 29.06.2013, 20:27

Ich soll angezeigt werden, ich will niemand anzeigen!

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Cassandra91  29.06.2013, 20:28
@HeidiWimmer08

Zieg auf den Finger mit ihm und lach ihn wie Nelson aus.

Nein, Spaß beiseite, kannst du vielleicht etwas mehr Details geben? Was ist vorgefallen? Und wie lange ist es her?

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Bei der Beleidigung handelt es sich um ein sogenanntes "absolutes Antragsdelikt". Das heißt, die Straftat wird nur auf Strafantrag des Geschädigten verfolgt. Einen Strafantrag hingegen kannst du bis zu drei Monate nach Bekanntwerden der Tat und des Täters stellen.

Antwort: 3 Monate:)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter