Nach Schulverweis in der 10 Klasse (1. Halbjahr) in der Ef wieder auf die Schule zurückwechseln?

4 Antworten

Nein.
Ein Schulverweis der rechtmäßig ist wird nicht rückgängig gemacht

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 2 Staatsexamen

setr1er 
Beitragsersteller
 18.08.2024, 00:14

Was heißt rechtmäßig? Wir haben Einspruch eingelegt und die Begründung der Ablehnung (von der ich weiß) war das man von dieser Schule, diesem Schulleiter, nie was bei dem Schulamt in Düsseldorf hört, es also ernst genommen wird wenn sie was hören (oder so ähnlich).

FreifrauvonDiez  18.08.2024, 00:30
@setr1er

und? Damit hat das Schulamt das ganze doch bestätigt. Bedeutet sie werden dich nicht wieder nehmen

Nein,du bist nicht mehr Schulpflichtig die werden sich weigern .Ob berechtigt oder nicht überlas ich mall dir .Aber Junge du bist schon über 14 Jahre alt ,das hätte auch noch ganz anders kommen können

Nein, würdest du einem Fuchs trauen, der dich vor kurzer Zeit baß?