Nach Österreich ziehen, in D weiter Arbeitnehmer sein?

1 Antwort

Als EU-Bürger kannst Du deinen Wohn- und Arbeitsort frei wählen. Beachte aber die steuerlichen Besonderheiten.


jasmin83hd 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 15:15

Danke für den Kommentar. Sowohl in der Richtlinie als auch im Niederlassungsgesetz steht aber: Einreise nur wenn IN Österreich Arbeitnehmer sind.

Bedeutet die ersten 5 Jahre muss ich auch als Grenzgänger den Job kündigen und im Aufnahmestaat erwerbstätig sein?

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