Frage zur Schulpflicht [NRW] | Dieses Schuljahr 18 geworden?
Vielen dank für das lesen meiner Frage.
Ich gehe momentan in die Q1.2 bzw. 12 Klasse im zweiten Halbjahr und mache mein Abitur. Da ich gesundheitliche Probleme habe plane ich den frühen Abgang von der Schule ohne mich dabei bei einer anderen Schule anzumelden sondern erst bis nach den Sommerferien zu warten, damit ich mich erholen kann. [[NRW]]
Ich weiß, dass meine Schulpflicht mich noch betrifft, da ich in diesem Schuljahr 18 geworden bin und entsprechend noch gesetzlich verpflichtet bin zur Schule zu gehen. (Sagt es mir wenn ich mich Irre).
Meine Frage: Ist es meinem Hausarzt möglich mir eine Bescheinigung zu geben, dafür, dass ich aus gesundheitlichen Gründen den Schulbetrieb früher einstellen darf? Oder bin ich tatsächlich dazu gezwungen weiterhin die Schule zu besuchen, obwohl ich das 18 Lebensjahr vollendet habe?
1 Antwort
Rede mal mit deiner Schule persönlich, vielleicht auch mit Hilfe deiner Eltern. Sofern deine Schule kulant und nett zu dir immer war, vielleicht kann man sich darauf einigen, dass du einfach das restliche Schuljahr noch nur zum "Schein" offiziell eingetragen bist aber in Wahrheit du gar nicht mehr hingehst.
Dann bekommst du am Ende ein Abgangszeugnis und damit hat sich die Sache. Der Vorteil ist, dass du weiterhin deine Zuschüsse wie Kindergeld, Unterhalt etc. bekommst und keine Probleme mit den Behörden hast.
Ich war in einer ähnlichen Situation in der HTL damals, deswegen spreche ich aus Erfahrung. Die HTL damals sagte auch nichts dagegen, dass ich fast nicht mehr da gewesen bin. ;)