Nach 8 Wochen keine Post wg. Blitzer....

11 Antworten

Drei Monate stimmt grundsätzlich, aber Achtung: Der Anhörungsbogen unterbricht die Verjährung. Die fängt dann von vorne an. Nochmal drei Monate. Auch wenn der Anhörungsbogen später als drei Monate nach dem Verstoß kommt, kann er die Verjährung noch unterbrechen, weil es darauf ankommt, wann seine Versendung angeordnet wurde.

Hört sich bescheuert an, ist aber so. Also wer den Anhörungsbogen in die Ecke legt, weil er nach drei Monaten und 3 Tagen (als Beispiel) zugegangen ist, läuft Gefahr, doch noch eins drüber zu kriegen.

Meine Prognose in deinem Fall: Es kommt noch was! Im Moment hilft aber nur abwarten und Tee trinken.

Kannst dich zwischenzeitlich ja mal mit meiner HP beschäftigen:

http://www.knöllchen.eu

Ansonsten viel Glück! Vielleicht geht's ja doch gut!

ja rechne mal lieber damit, dann kannste dich freuen, wenn doch nichts kommt. nach 3 monaten ist es meines wissens verjäht! viel glück :)


shalom  13.12.2010, 22:07

genau so ist es.

3 Monate abwarten.

Danach ist es egal, weil verjährt.

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Du hast 3 Monate Frist die du abwartn musst und erst dann musst du dir keine gedanken mehr machen, denn diese wird bis zum Schluss ausgekostet.


nsi86 
Beitragsersteller
 13.12.2010, 22:09

da das auto nicht auf mich läuft, müsste ich nach 8 wochen gewonnen haben? wg. dem hin- und her zwecks Fahreridentifizierung, oder?

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Hat bei mir auch mal 10 Wochen gedauert. Dabei hatte ich es damals schon so schön verdrängt


nsi86 
Beitragsersteller
 13.12.2010, 22:07

hättest du noch 2 wochen gezögert, wärs verjährt

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die Post wird kommen. Die Mühlen des Gesetz mahlen Langsam, aber sicher ;P