Nach 6 Stunden Berufsschule arbeiten gehen?
Hallo,
zur Info ich bin volljährig und habe alle 2 Wochen 2 mal Schule und in der anderen Woche 1 mal Schule wo ich auch 6 Stunden habe, also meine Frage lautet, muss ich danach arbeiten gehen? Mein Arbeitsweg ist von der Schule 15km ungefähr. In der anderen Woche wo ich 2x Schule habe hab ich 8 Stunden Schule daher wie wird das geregelt in der anderen Woche? Wenn ich arbeiten gehen muss, nach der Schule muss ich noch bis 16:45 arbeiten.
3 Antworten
Ich meine nicht, aber sprich mal
mit den Ausbildungsbeauftragten und recherchiere das Recht.
Die Anrechnung der Berufsschulzeit in der Ausbildung ist seit Januar 2020 unabhängig vom Alter.
Ein Tag in der Woche mit mehr als 5 Stunden a 45 Minuten wird mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit angerechnet.
Ein zweiter Tag in der Woche wird mit der tatsächlichen Berufsschulzeit inkl. Pausen angerechnet. Daraus folgt, dass man an diesem Tag - wenn nicht vom Ausbildungsbetrieb auf freiwilliger Basis freigestellt! - wieder in den Betrieb muss.
in der anderen Woche 1 mal Schule wo ich auch 6 Stunden habe
Ein Tag in der Woche = Freistellung durch den Betrieb und Anrechnung des vollen Arbeitstages. Es ist unerheblich, wenn das nur 6 Unterrichtsstunden a 45 Minuten und damit tatsächlich 4.5 Zeítstunden sind.
In der anderen Woche wo ich 2x Schule habe hab ich 8 Stunden Schule
Ein Tag dieser Woche = Freistellung und Anrechnung des vollen Arbeitstages.
Der zweite Tag wird für die Berufsschule mit 8x45 Minuten angerechnet. Wenn die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit 8 Stunden beträgt, könntest du hier also noch für 2 Stunden in den Betrieb müssen.
Die Wegezeit von der Berufsschule zur Arbeitsstelle ist irrelevant und spielt keine Rolle. Allerdings stellt sich hier die Frage, ob in der verbleibenden Zeit bis zum Feierabend überhaupt noch eine sinnvolle Ausbildung erfolgen kann.
wie wird das geregelt in der anderen Woche?
Wie oben beschrieben. Und das regelt das BBiG. Das Jugendarbeitsschutzgesetz käme bei Minderjährigen noch ergänzend hinzu, was für dich aber keine Rolle mehr spielt.
Ab 5 Schulstunden: Nein!!