Nach 1 Jahr noch bei der Fahrschule anmelden?
Wenn man sein Führerschein macht und den innerhalb von 1 Jahr nach der Anmeldung nicht geschafft habe muss ich mich dann neu anmelden? Oder erst nach 1 Jahr nachdem man die Theory bestanden hat nochmal anmelden?
2 Antworten
Der Fahrerlaubnisantrag hat dann ein Jahr Gültigkeit.
In diesem Zeitraum muß die theoretische Prüfung bestanden sein.
Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden
Wurde die theoretische Prüfung bestanden, so muss in einem Zeitraum von einem Jahr die praktische Prüfung bestanden werden.
Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt und die theoretische Prüfung wiederholt werden.
Meist auch erneut die Grundgebühr was die Fahrschule verlangt .
Nach der Anmeldung bei der Führerscheinstelle 1 Jahr Zeit die theor. zu bestehen, dann 1 Jahr die prakt. Prüfung zu bestehen.
Meist dann auch die Grundgebühr neu zu bezahlen, das liegt an der Fahrschule.
Mit Gruß