MVG StrafenTicket falscher Name gesagt?


26.04.2024, 23:46

Ich bin 16

1 Antwort

Hallo,

grundsätzlich werden die angaben nach einem Personalausweis gemacht, ist kein Personalausweis oder anderes Dokument vorhanden, wird die Polizei zum nächst gelegenen Bahnhof bestellt. (Was bei Minderjährigen sowieso der fall ist)

Grundsätzlich wird nicht direkt eine Strafanzeige erstattet, geschieht dies doch, ist es Erschleichen von Leistungen.

Viele Grüße

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zugbegleiter DB Fernverkehr AG

Kayaba380 
Beitragsersteller
 27.04.2024, 10:27

Also ist da kein Problem das ich den Namen Namen von mein Vater gesagt habt

Maximilian Kietzmann  27.04.2024, 11:17
@Kayaba380

Mit dem Erhöhten Fahrpreis - Am besten ist es, wenn du das nächste mal vor Fahrtantritt einen Fahrschein löst.

Kayaba380 
Beitragsersteller
 27.04.2024, 11:21
@Maximilian Kietzmann

Ich wollte halt noch den Deutschland Ticket von mein Vater einlösen aber weil es ein Screenshot war ging’s nicht. Ist das dann eine andere Strafe?

Maximilian Kietzmann  27.04.2024, 11:24
@Kayaba380

Das Deutschland Ticket ist Personen gebunden. Nutzen hättest du es nicht dürfen. Leider kann ich nicht sagen wie bei der MVG behandelt wird. Bei uns wäre es von Dritten benutzt und somit ebenfalls „Fahren ohne Gültigen Fahrschein“ - Auch dort gibt es den Erhörten Fahrpreis.

Weiteres solltest du mit der Zuständigen Stelle besprechen, dort kann ich leider keine Auskunft geben.

Kayaba380 
Beitragsersteller
 27.04.2024, 11:32
@Maximilian Kietzmann

Angenommen mein Vater wird da hingehen und sagt das er an meiner Stelle war und er nur ein Screenshot hatte von dem Deutschland Ticket hatte. Der Geburtsdatum ist aber falsch. Wird es dann nachgewiesen durch Kamera oder so ob es ein 2008 Jugendlicher war oder werden sie sagen „Ja wahrscheinlich war dass das Problem vom Kontrolleur und wir werden es für sie ändern“.