Muss sich jedes Gewerbe bei der IHK anmelden oder bei der Handelskammer?
Ich muss die Existenzgründung erklären.
Zuerst habe ich den Beginn der Geschäftlichen Tätigkeit.
Danach muss sich ja ein Existenzgründer als Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden (ausgeschlossen Freiberufler)
Wie läuft das dann mit der IHK bzw. Ansich weiter, ich verstehe das nicht ganz.
Und Existenzgründer sind ja Kleine und mittlere Unternehmen, diese eine definierte Grenze haben was die Erlöse, Beschäftigtenzahl, Bilanzsumme angeht.
Als Unternehmengründer zählen ja große Unternehmen, diese immer im Wachstum sind
2 Antworten
Wenn jemand gewerblich tätig ist, dann ist das ein Unternehmen. Die Größe spielt keine Rolle. Die meisten Gewerbe, die angemeldet werden, sind Einzelunternehmen. Bei denen gibt es keinen Unterschied zwischen dem Gewerbetriebenden und der Firma.
Und jeder Gewerbebetrieb - egal wie groß oder klein - ist per Gesetz Mitglied in der IHK oder HwK. In welcher, ergibt sich aus der Tätigkeit. Bei der IHK musst du dich nicht melden. Die wird vom Gewerbeamt informiert und meldet sich bei dir. Wenn du ein Handwerk oder eine handwerksähnliche Tätigkeit ausübst, dann kann es sein, dass du dich in die Handwerksrolle eintragen lassen musst. Hast du das versäumt, meldet sich die HwK nach der Gewerbeanmeldung aber auch ;-)
Bei der Eingabe des Begriffs "Existenzgründung" kam bei Google dieser Satz: Als Existenzgründung wird die Realisierung einer beruflichen Selbständigkeit bezeichnet.
Vereinfacht ausgedrückt: Man beginnt eine beruflichen Selbständigkeit. Das kann die Anmeldung eines Gewerbes sein oder einer freiberuflichen Tätigkeit (z.B. die Zulassung als Anwalt oder niedergelassener Arzt).
Die IHK berät auch Kleinunternehmer, und ja, sollte man gleich fragen.
Und für Handwerk und Landwirtschaft ist es dann die Handwerkskammer
Aber Berät die IHK jede Berufsrichtung? Sprich jeden der ein Gewerbe angemeldet hat.
Und muss man zur IHK gesetzlich?