Muss mir das Landratsamt einen Grund sagen, wieso sie unser Haus, Auto, Garten,... mit Genehmigung fotografiert haben?
Hey, unser komplettes Grundstück wurde mit Genehmigung des Staates fotografiert. Schön und gut soll halt so sein. Haben sie sowieso heimlich gemacht. Später hat das Landratsamt angerufen und die meinten, dass sie keinen Grund geben müssen? Stimmt das so? Und wenn nicht, was kann man dagegen tun?
6 Antworten
So lange die Fotos vom öffentlichen Grund aus gemacht wurden, ist dagegen nichts einzuwenden.
Was nicht erlaubt ist: z.B. mit einer Leiter über die Mauer zu fotografieren.
Da geht es wohl um die Grundsteuer oder Grundbesitzabgaben. Die vergleichen das mit registrierten Angaben, um abschätzen zu können, ob die Kategorisierung der immobile zutreffend ist.
Ja, das stimmt. Dein Auto, Dein Haus oder Dein Grundstück darf jeder fotografieren. Also auch das Amt.
Da brauchen sie keine spezielle Genehmigung für.
Das fotografieren von öffentlichen Straßen und Wegen aus ist nicht verboten und bedarf keiner Genehmigung.
Bei uns müssen die nicht, die fotografieren auch nicht, warum sollten sie auch?
Das weiß ich ja eben nicht, die wollen keinen Grund nennen