Muss mich ein Sanitäter/Notarzt aufklären, ob die Fahrt mit dem Rettungswagen für mich kostenpflichtig wird, wenn ich jetzt in die Klinik mitkommen will?
Angenommen mir geht es gesundheitlich sehr schlecht und ich rufe einen Krankenwagen. Der Sanitäter oder Notarzt - muss der mich sofort aufklären, ob die Fahrt mit dem RTW kostenpflichtig ist, wenn ich mitkommen sollte?
11 Antworten
Verpflichtet: nein. Du hast die Leistung schließlich bestellt und nimmst sie in Anspruch!
Zumindest weiß ich von keiner bestehenden Pflicht, wenn dem anders ist, bitte ich um Aufklärung.
Danke, aber mir wurde schon sehr kompetent von "Saniontheroad" geantwortet.
Wenn du bewußtlos wirst oder gar ins Koma fällst, dann wird hier in Österreich ein Notarzt hinzugerufen, der die ersten Maßnahmen ergreift.
Und denke dran. Deine Wohungs- oder Haustüre sollte nicht versperrt sein.
Schwierig. Die "Verordnung einer Krankenbeförderung" ist im Sinne des 5. Sozialgesetzbuches (SGB) ausschließlich eine ärztliche Leistung.
Befindet sich ein Notarzt mit an der Einsatzstelle, so erübrigt sich die Frage. Entscheidet er sich für einen Transport, dann ist dieser ärztlich genehmigt. Sagt der Notarzt hingegen, dass keine medizinische Notwendigkeit für einen Transport besteht, der Patient beharrt aber darauf, dann ist der Transport grundsätzlich eine Selbstzahlerleistung. Hierrüber, muss der Patient in Kenntnis gesetzt werden und es ist absolut gängige Praxis, dass der Patient vor dem Transportbeginn eine Kostenübernahmeerklärung unterschreibt, um späteren juristischen Auseinandersetzungen im Voraus vorzubeugen.
Befindet sich kein Notarzt an der Einsatzstelle, ist die Situation insofern schwieriger, da die medizinische Einschätzung des nichtärztlichen Rettungsfachpersonals im sozialrechtlichen Sinne "nicht's zählt". In der Praxis ist es so: erkennt das nichtärztliche Rettungsfachpersonal eine Transportindikation, so wird selbstverständlich ein Transport durchgeführt. Die ärztliche Verordnung, welche die gesetzliche Krankenversicherung des Patienten zur Kostenübernahme verpflichtet, wird aber im Nachgang durch den aufnehmenden Krankenhausarzt ausgestellt. In aller Regel, gibt es hierbei auch keinerlei Probleme, es besteht aber in der Theorie die Möglichkeit, dass das nichtärztliche Rettungsfachpersonal einen Transport für medizinisch indiziert hält, der Arzt in der Klinik aber nicht und er dementsprechend dann auch keine Transportverordnung ausstellt. Dass ist dann durchaus eine problematische Situation, da weder die Krankenversicherung zur Übernahme verpflichtet ist, der Patient aber auch keine Kostenübernahmeerklärung unterschrieben hat und vor Transportbeginn nicht's von einer möglichen Kostenentstehung wusste (das Rettungsfachpersonal ja allerdings auch NICHT, wenn der Transport aus seiner Sicht gerechtfertigt gewesen ist).
Mfg
Also ich war vor 2 Jahren zum ersten mal im erwachsenen Alter im Krankenhaus. Man hat mich auch da behalten und ich wusste zb nicht dass ich für jeden weiteren Tag 10€ zahlen muss.. der Rest wird von der Krankenkasse übernommen. Die Rechnung war für mich eine Überraschung. Scheinbar wird man nicht zwangsläufig aufgeklärt..
Ich schätze die machen sich erstmal vor Ort ein Bild von dir. Wenn notwendig nehmen sie dich mit, wenn nicht dann nicht. Und wenn du mit müsstest dann müsstest du es denke ich auch nicht aus eigener Tasche bezahlen.
Kein Plan frag nen Richter. Wenn du dich transportieren lässt obwohl dies nicht nötig ist sollte die Bewusstsein dass dafür evtl woanders ein Rettungsdienst fehlt für einen der wirklich Hilfe braucht.
Nein. Kostet ja immer was.
Ob ich das zahlen muss, weil medizinisch nicht notwendig (Taxi oder Auto) oder die Krankenkasse wenn es ein Notfall wäre?
Ich wurde als Notfall eingeliefert und habe definitiv die Fahrt extra bezahlen müssen. So, wie Du auch nach einem Krankenhausaufenthalt eine Rechnuing über Eigenbeteiligung bekommst.
Ob das medizinisch notwendig ist entscheidet immer der Arzt. Wenn es kein Notfall ist, nimmt dich auch kein Rettungsdienst mit.
ich verstehe nicht was du meinst. Also der RTW kommt, sagt dir es ist alles okay, du willst aber mitgenommen werden oder wie?
Nein, die sagen nicht viel und nehmen einfach einen mit und die im Krankenhaus meinen, es war nichts bedrohliches und ich würde wegen fehlender Aufklärung vom Sani Notarzt eine Rechnung vom DRK bekommen anstatt 10 Euro Beitrag zur Krankenkasse
Wenn sich im Krankenhaus herausstellt, dass ich zwar daheim hohen Blutdruck hatte und hohen Puls, aber dann kein Herzinfarkt dabei herauskam oder eine Lebensgefahr?
Wenn ein Arzt Dich ins Krankenhaus schickt wg. Verdacht auf spontane Selbstentzündung, dann war das die Entscheidung des Arztes. Wenn der allerdings gesagt hat, dass das nicht notwendig ist, Du aber drauf bestehst, dann hast Du Dir selber den Ball ins Aus geschossen.
Wenn DU drauf bestehst, obwohl der Arzt das nicht für nötig hält... sollte Dir eigentlich klar sein, dass sie Dich zur Kasse bitten. Hättest vielleicht mal fragen sollen, wieviel der Spaß kostet statt einem Taxi einen RW zu benutzen. Sorry.
Solange Du volljährig bist und nicht verwirrt wirkst, gehen sie wohl davon aus, dass man so etwas wissen sollte (dass es teuer wird).
Wenn es dir wirklich sehr schlecht geht, dann kannst du auch 112 anrufen. Da läuft das übliche Prozedere beim Rufen der Rettung ab. Namen, Adresse angeben und dann so genau wie möglich deine Beschwerden schildern.
Die Fahrt in die Notaufnahme kostet 10 € Eigenbeteiligung, aber das meine ich nicht. Wenn man die zu einem mit dem RTW in die Wohnung kommen, nicht viel sagen und einfach einen mitnehmen und nachher stellt sich heraus, das Krankheitsbild war nicht lebensbedrohlich?