Muss mein Vater während des Studiums Unterhalt zahlen?
Hallo Leute,
Ich wollte für mein Studium BAföG beantragen. Zunächst hat sich mein Vater geweigert die Unterlagen auszufüllen und sagte zum Amt, dass er ohnehin nicht unterhaltspflichtig wäre, da ich schon eine Ausbildung habe.
Ja, ich habe bereits eine Ausbildung absolviert, welche nötig war, um mein Fachabitur zu erlangen. Da ich damit leider nicht meinen gewünschten Studiengang besuchen konnte, habe ich noch mein Abitur nachgeholt.
Ich habe dann auch einen Antrag auf Vorausleisrung gestellt, welcher nun genehmigt wurde. Angehängt war ein Schreiben, dass der Fall geprüft wurde und laut des Amtes keine Unterhaltspflicht seitens meines Vaters besteht.
Ich kenne allerdings auch andere Leute, die sich in derselben Situation wie ich befanden und trotzdem Unterhalt bekommen.
Und sowieso: muss er nicht erstmal den Antrag ausfüllen bevor das Thema Unterhalt im Raum steht??
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen oder war vielleicht in derselben Situation, wie ich. ☹
3 Antworten
Es kommt ganz darauf an, welche Ausbildung du gemacht hast und was du nun studieren möchtest. Normalerweise sind die Eltern nur für die Erstausbildung zuständig.
In den Fällen Abitur - Lehre - Studium sind sie auch für das Studium zuständig, wenn es auf die Lehre aufbaut.
Bei dir ist aber ein anderer Weg eingeschlagen worden: Schule - Lehre um erst das Fachabi zu bekommen und dann erst Studium.
Der BGH ist der Meinung, dass hier die Eltern nicht mehr unterhaltsverpflichtet sind! Es sei denn, sie wussten von Anfang an, dass dieser Weg verfolgt wurde und haben es unterstützt und Lehre und Studium bauen aufeinander auf.
Es gibt allerdings auch ein Urteil vom OLG Oldenburg, der dem Kind genau in so einem Fall die Unterhaltspflicht der Eltern nicht absprach.
Allerdings muss auch dazu gesagt werden, dass das unterhaltsberechtigte Kind immer die finanzielle Situation der Eltern im Auge behalten sollte. Ist der Unterhaltszahler mal eben gerade so leistungsfähig, warum wird hier nur der Vater in Anspruch genommen, wurde der BAföG Antrag abgelehnt, wusste der Vater von den Plänen und musste mit dem Studium überhaupt rechnen etc.
Im Grunde hättest du wohl eine 50:50 Chance, wenn du den Unterhalt erstreiten würdest vor Gericht. Denn "freiwillig" scheint dein Vater nicht zahlen zu wollen...
Den Antrag muss dein Vater nicht ausfüllen. Er sieht es nicht, dass du überhaupt noch unterhaltsberechtigt bist. Und selbst wenn, dann muss er den Antrag nicht ausfüllen. Würde sich das Amt allerdings selbst Chancen ausrechnen, dass er doch unterhaltsverpflichtet wäre, dann würden sie ihn vor Gericht bringen. Auch das erscheint hier nicht der Fall zu sein.
Dein Antrag auf Vorausleistung wurde ja offensichtlich auch genehmigt, so dass du nun keine finanziellen Nachteile hast. Und da BAföG eh vorrangig zu beantragen ist, bekommst du doch für dein Studium die finanzielle Unterstützung soweit ich das nun heraus lese. Korrigiere mich, wenn ich falsch liege...
Hallo,
durch deinen Antrag auf Vorausleistungen hast du dir und ihm ja erspart alle Formblätter auszufüllen. Und wenn dein Studium auf deine Ausbildung aufbaut, dann könnte ein Unterhaltspflicht bestehen, aber das liegt auch daran, ob du von Anfang an die Absichten hattest noch zu studieren (und deine Eltern damit hätten rechnen müssen).
Zwei Situationen sind selten identisch, deswegen ist es bei dir eben so und bei anderen anders.
Eltern sind nur für die erste Ausbildung nach der Schulzeit in der Pflicht .
Nicht mehr für Studierende im 20ten Semester . Oder für die Meisterausbildung .
Im normalen Elternhaus können die Eltern freiwillig etwas beisteuern - wenn es das Einkommen hergibt .