Muss man zum Arzt , wenn man nur 1 Tag krank ist und nicht arbeiten kann?

11 Antworten

Hängt vom Arbeitgeber ab. Normalerweise erst ab 3 Tagen, aber verlangen kann der Arbeitgeber das ab dem ersten Tag.

Auch ich verlange von meinen Mitarbeitern die Krankmeldung ab dem 1. Tag da es immer wieder vorkommt, dass einige es sich allzu leicht machen und die Montags und Freitags-Krankheiten damit eingedämmt werden..

Diese "1-Tages-Krankheiten" sind so weit verbreitet, dass die Wirtschaft Überlegungen angestellt hat, den ersten Tag einer Krankheit nicht zu zahlen.

Wenn man nur einen Tag krank ist, braucht man eigentlich keine AU vom Arzt. Die meisten Arbeitgeber akzeptieren auch eine mündliche Mitteilung, dass man krank ist. Trotzdem sollte man die Krankheit bei dem Arbeitgeber krank melden und am besten auch die voraussichtliche Dauer der Krankheit angeben. Das zeigt, dass man die Sache ernst nimmt.


DasOrakel  08.11.2024, 08:24

Von Gesetzes wegen muß spätestens am dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung vorliegen.

Abhängig vom Arbeitsvertrag ggf. bereits ab dem ersten Tag.

Hängt vom Arbeitgeber ab die meisten verlangen schon am ersten Tag eine Bescheinigung Attest vom Arzt damit sie gegebenenfalls die Arbeitsschichten umplanen können

Das hängt in erster Linie davon ab, wie der Arbeitgeber das verlangt.

Wenn er die Krankschreibung schon ab dem ersten Tag verlangt, muss auch das Datum des ersten Tages auf der AU-Bescheinigung draufstehen.

Wenn er dagegen sagt, am ersten Tag ist die AU-Bescheinigung noch nicht erforderlich, sollte diese spätestens ab dem dritten Tag gelten.

Noch wichtiger, als die AU-Bescheinigung ist allerdings, dass der Arbeitgeber mindestens eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn über die Abwesenheit des Arbeitnehmers Bescheid weiß. Denn wenn man nicht zur Arbeit erscheinen kann, muss der Arbeitgeber "umdisponieren". Also einen Kollegen bitten, dass dieser übernimmt. Damit wichtige Aufträge trotzdem erledigt werden.

Wenn es eine betriebliche Anweisung gibt oder in deinem Arbeitsvertrag steht, dass ab Tag 1 eine AU einzureichen ist, dann ja. Ansonsten nicht.