Muss man Veterinäramt rein lassen?

2 Antworten

Nein, die mußt Du nicht reinlassen. Es sei denn, sie kommen mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluß wieder. Du mußt denen auch keine Auskunft geben.


emib5  24.02.2021, 17:44

Das, was Du schreibst, ist falsch.

Zum einen ist das reine Betreten keine Durchsuchung und dafür ist die rechtliche Hürde geringer. Somit ist dafür kein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erforderlich.

Und Auskunft über die Tierhaltung muss man dem Veterinäramt als Tierhalter grundsätzlich auch geben. §16 (2) Tierschutzgesetz.

Jo3591  24.02.2021, 18:03
@emib5

Das ist auch nicht richtig, wenn der Fragesteller kein gewerbsmäßiger Tierhalter oder -züchter usw. ist. Es kann natürlich sein, daß die das aufgrund der 3 ebay-Anzeigen vermuten.

emib5  24.02.2021, 19:11
@Jo3591

Das der Verdacht der gewerbsmäßigen Zucht im Raume stand, steht ja in der Frage.

Und die Auskunftspflicht nach §16(2) gilt grundsätzlich für alle Tierhalter.