Kennt sich hier jemand mit den Rechten aus, wenn man ein krankes Tier kauft?
Unsere akira ist seit dem 28.03 bei uns.
Wieviel sie miteinschleppte machte sich nach und nach bemerkbar.
Fing an mit nagelpilz, Flöhen und Milben.
Struppigem Fell und einem Gewicht von 2,4kg mit einem halben Jahr / gewogen hatte ich sie aber erst nach 1-2 Monaten(ich weiß nicht ob das artgerecht ist, aber sie war und ist sehr sehr schlank..)
Wir hatten sie von eBay Kleinanzeigen.
Das Haus war ein neubauhaus - man geht von aus das alles prima ist, aber sie hatte mehrere Katzen und Hunde.
Alles roch nach pisse..und akira und auch die anderen Katzen waren eher ängstlich.
Dort war auch ein mainecoon mix, welcher aussah wie eine Ratte (die Mutter noch schlimmer) auf den Bildern sahen die Tiere top aus!
Mein Kater war kerngesund.
Seitdem sie da ist gehts aber auch ihm nur so lala.
Da sich herausgestellt hat, das die gute Maus Giardien mit einschleppte.
Alles erstmal halb so wild, aber es stellt sich immer mehr heraus das ihr Immunsystem sehr schlecht ist und sie immer wieder an den Giardien erkrankt.
Momentan hat sie starken Durchfall (nach der Behandlung ca. 3-4 Tage fing der schlagartig sehr sehr stark an)
Die Maus hat uns sehr viel Geld gekostet.
Das ist erstmal alles halb so wild, ABER..
Als ich akira damals gekauft habe, war direkt danach mein eBay Kleinanzeigen Account gesperrt (aus welchen Gründen auch immer)
Ich habe der Frau nochmal eine Mail geschrieben mit meiner Telefonnummer, aber nie kam eine Reaktion.
Ich war sehr lange hin und her gerissen, was ich machen soll.
aber nun platzt mir der Kragen.
Ja, ich habe zu lange gewartet, aber besser spät als nie.
Ich war eben am Handy meines Freundes und habe dort auf eBay Kleinanzeigen nach Katzen in ihrem Ort geschaut und tada, fündig geworden.
Genau das gleiche Foto vom Kater wie damals in der Anzeige, aber ein neues Profil.
Das wir das Veterinäramt informieren ist jetzt völlig klar!
Aber welche Rechte habe ich überhaupt bzw welche Rechte habe ich noch.
Gerne würde ich dort auch nochmal vor Ort vorbeifahren und definitiv eine Erstattung für die (nicht mal Hälfte) der ganzen Kosten haben (TA Rechnungen und Befunde haben wir alle)
Aber darf ich das ?
Das, was Du schreibst, ist falsch.
Zum einen ist das reine Betreten keine Durchsuchung und dafür ist die rechtliche Hürde geringer. Somit ist dafür kein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erforderlich.
Und Auskunft über die Tierhaltung muss man dem Veterinäramt als Tierhalter grundsätzlich auch geben. §16 (2) Tierschutzgesetz.