Muss man Steuern zahlen auf seine Einnahmen als YouTube oder TikTok Creator?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Dem Steuerrecht ist dein Alter egal!

Davon ausgehend das du noch keine 18 Jahre alt bist!

Zuallererst einmal brauchst du die Genehmigung deiner Eltern und des Familiengerichts. Wenn deine Eltern einverstanden sind, musst du beim Familiengericht (früher Vormundschaftsgericht) einen Antrag stellen. Dieser ist formlos zu stellen, das heißt, es gibt keine fertigen Formulare oder Ähnliches auszufüllen. Im Antrag wird der Wunsch beschrieben, dass der Minderjährige (also du) sich selbstständig machen möchte. Der Antrag ist von deinen Eltern zu unterschreiben. Eine Genehmigung nach § 112 BGB setzt im Regelfall (mir sind keine Ausnahmen bekannt) ein persönliches Erscheinen des Minderjährigen und der gesetzlichen Vertreter beim Familiengericht voraus.

Einfach mal so gibt es eine solche Genehmigung auch nicht. Ohne positive Stellungnahme der Schule und einen fundierten Businessplan kannst du dir die Idee gleich abschminken. Liegt die Genehmigung vor, musst du gemäß § 138 AO sowie § 14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde und dem Finanzamt anmelden. Bei letzterem musst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln. Das Finanzamt wird dann die Eingaben prüfen und dir eine Steuernummer zuweisen.

Dann mal zu den Steuern:

Umsatzsteuer: sofern du kein Kleinunternehmer bist, sind i. d. R. 19% des Umsatzes fällig. Die USt hast du in Form der MwSt. an deine Kunden weitergereicht.

Die Grenze beträgt:

  • 25.000 € Umsatz im Vorjahr

und

  • 100.000 € im laufenden Jahr (Im Jahr der Gründung 25.000€)

Die Betrachtungsweise beginnt jedes Jahr neu.

Sofern du nicht aktiv auf die KUR verzichtest, nimmst du teil. Es wird nicht mehr nach voraussichtlichen Umsatz geschaut, sondern lediglich nach den tatsächlichen.

Liegst du im Vorjahr über den 25.000 € ist im aktuellen Jahr die KUR nicht möglich. Sobald du in einem Jahr unter den 25.000 € liegt, wäre die KUR wieder möglich. Werden jedoch in einem Jahr die 100.000€ überschritten, so entfällt sofort die Steuerfreiheit und die USt ist abzuführen.

Einkommensteuer: Hier werden alle Einkunftsarten zusammengerechnet und bilden nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen dein zu versteuerndes Einkommen. Bis zur Höhe des Grundfreibetrages fällt keine Steuer an.

So wird gerechnet

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit = Bruttoarbeitslohn - Werbungskosten
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb = Umsatz - Betriebsausgaben
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit = Umsatz - Betriebsausgaben
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung = Mieteinnahmen - Werbungskosten

Einkünfte aus Gewerbebetrieb + etwaige weitere Einkünfte = Summe der Einkünfte und vermutlich auch = Gesamtbetrag der Einkünfte

Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen = zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen bildet dir Grundlage der Belastung mit Einkommensteuer.

Die etwaige vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer wird natürlich auf die Einkommensteuerschuld angerechnet

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die in einem Unternehmen auf Grund der betrieblichen Tätigkeit anfallen, sie müssen also betrieblich veranlasst sein. Sie können entweder vollständig oder teilweise von den Betriebseinnahmen abgezogen werden. Zudem verringern sie den Gewinn eines Unternehmens.

Betriebseinnahmen umfasst alle Zahlungen in Geld oder Geldeswert (bspw Sachlohn) , die dir durch deine landwirtschaftliche, gewerbliche oder selbständige Tätigkeit zuströmen (§ 8 EStG).

Nicht zu den Betriebseinnahmen gehören Einlagen (§ 4 Abs. 1 S. 5 EStG), Einkommensteuer (§ 12 Nr 3 EStG im Umkehrschluss) oder durchlaufende Posten (§ 4 Abs. 3 S 2 EStG).

Die Umsatzsteuer wäre bspw. Kein durchlaufender Posten! Gezahlte USt ist eine Betriebsausgaben, erhaltene USt wäre Betriebseinnahmen. (Auf die Ausnahme beim Bilanzierer gehe ich mal nicht ein)

Gewerbesteuer: Das FA setzt ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € einen Messbetrag fest, deine Wohnsitzgemeinde (bzw. die wo der Sitz deines Gewerbes ist) wendet darauf ihren Hebesatz an und setzt dann Gewerbesteuer fest. Und bevor nun einzelne User rumheulen: in den Stadtstaaten erfolgt die Festsetzung durch die Finanzämter .

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Wenn du da Einkünfte hast, also sie Einnahmen nachhaltig höher sind als die Ausgaben, ist dieser gewinn zu versteuern und die Tätigkeit innerhalb von 14 Tagen ab Aufnahme anzumelden. Je nachdem was man macht idr als Gewerbebetrieb, ggf aber als auch selbständige, freiberufliche Arbeit.

Wie viel abhängig von der Höhe der Einkünfte

Auch umsatzsteuer ist dem grunde relevant, da dürfte die steueschuld aber idr auch youtube als Leistungsempfänger übergehen. Zu zahlen ist da dann nichts, aber erklärt werden müssen die Einkünfte

Das Alter spielt dabei keine Rolle.

Details erklärt dir ein Steuerberater

Mit dem Alter hat das nichts zu tun. Wenn du Einkünfte erzielst musst du diese aber auch versteuern. Aber du kannst auch deine Werbungskosten (Computer, Ausrüstung) etc. von diesen Einnahmen absetzen.

Ist dein Einkommen zu hoch, dann verlieren deine Eltern das KIndergeld für dich. Sie sind ohnehin selbst verpflichtet der Kindergeldkasse zu melden, dass du eigene Einkünfte hast.

Wieviel du letztlich dann an Steuern zahlen musst hängt von der Einnahme-Überschuß-Berechnung ab. Ggf. bist du aber auch umsatzsteuerpflichtig. Das ist nochmal eine ganz andere Problematik und hängt vom Gewerbe bzw. dem sog. "freien Beruf" ab, in dem du tätig bist.

Letztlich muss ggf. das Finanzamt dich beraten oder du gehst kostenpflichtig zu einem Steuerberater

Muss man Steuern zahlen auf seine Einnahmen als YouTube oder TikTok Creator?

Ja, natürlich.

Und falls ja, wie viel und ab wie viel Jahren?

Wie viel hängt davon ab. Mache die Steuererklärung, dann weisst Du es. Da gibt es keine pauschal richtige Antwort.

Und „ab wie viel Jahren“ macht keinen Sinn.

Besprich das mit einem Steuerberater, der hilft Dir weiter.

Ja, deine Einnahmen als TikTok-Creator:in sind steuerpflichtig. Wie viele Steuern du zahlen musst, kommt auf die Höhe deines Einkommens an.


Bonye  21.03.2025, 08:03

Streiche das "TikTok creator" und man kann dem zustimmen. Es ist egal woher die Einkünfte stammen.

Bonye  21.03.2025, 08:08
@ADuckOnQuack

Ne, lies du nochmal.

Muss man Steuern zahlen auf seine Einnahmen als YouTube oder TikTok Creator?

Deine Antwort liest sich als müsse man nur bei TikTok...

Und grundsätzlich ist die Plattform egal.

ADuckOnQuack  21.03.2025, 10:11
@Bonye

Natürlich ist es grundsätzlich egal, woher die Einkünfte stammen, wenn es um die Steuerpflicht geht. Meine Antwort bezog sich jedoch spezifisch auf die Frage nach Einnahmen als TikTok Creator, um diese im gegebenen Kontext klar zu beantworten. Es sollte selbstverständlich sein, dass dieselben steuerlichen Regelungen auch für andere Plattformen wie YouTube gelten.

Bonye  21.03.2025, 15:44
@ADuckOnQuack

Auf GF ist ein "sollte selbstverständlich sein" immer etwas kritisch zu betrachten.

Und wenn der FS nach 2 Plattformen fragt und du nur auf eine bezogen antwortest.. liest der geneigte Schlupfwinkelsucher heraus auf der anderen sei es anders..

ADuckOnQuack  25.03.2025, 10:22
@Bonye

Musst du wirklich an jedem Wort rumkritteln? Die Frage erwähnte YouTube UND TikTok, und ich habe halt EINEN Teil beantwortet. Wenn du nicht schlau genug bist, zu verstehen, dass die gleichen Steuerregeln für alle Einkommensarten gelten, ist das nicht mein Problem. 

Und dein "Schlupfwinkelsucher"-Kommentar ist einfach nur lächerlich. Als ob irgendjemand ernsthaft glaubt, dass YouTube-Einnahmen magisch steuerfrei sind, nur weil ich es nicht explizit erwähnt habe. Vielleicht solltest du deine Zeit mit was Besserem verbringen als mit sinnloser Haarspalterei auf GuteFrage.