Muss man sich nach der ausbildung verpflichten?
Wenn man beim finanzamt eine Ausbildung zum finanzwirt gemacht hat
3 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Beamte
Bei der Ausbildung zum Finanzwirt handelt es sich um eine Beamtenausbildung in der Laufbahn des mittleren Dienstes in der Finanzverwaltung der Länder. Daher sind die entsprechenden Landesbeamten- & Landesbesoldungsgesetze anzuwenden.
I.d.R. gibt es keine Verpflichtung nach Abschluss der Laufbahnausbildung im Finanzamt zu bleiben.
Allerdings sollte man nach Abschluss der Laufbahnausbildung einen bestimmten Zeitraum (meines Wissens nach 5 Jahre) noch im öffentlichen Dienst bleiben, damit man die Anwärterbezüge nicht zurückzahlen muss.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Nein, das geht nicht.
Du kannst im Ausbildungsvertrag zu nichts danach verpflichtet werden.
Nein. Muß man nicht. Die übernehmen auch nicht jeden.
Bei der Ausbildung zum Finanzwirt gibt es keinen Ausbildungsvertrag, da es sich um eine Beamtenausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf handelt.
Verträge gibt es für Beamte nicht. Es gelten die entsprechenden Beamten- und Besoldungsgesetze.