Muss man mit Nebenwohnsitz Steuern zahlen?
Wenn ein nicht erwerbstätiger seinen Hauptwohnsitz in ITALIEN hat und dort 220 Tage im Jahr lebt und seinen Nebenwohnsitz in Deutschland hat und 145 Tage hier lebt, muss er dann auf seine Aktiengewinne in Deutschland Kapitalertragsteuer zahlen oder nicht?
2 Antworten
Da in diesem Fall eine echte Doppelbesteuerung droht muss man das DBA mit Italien zu Rate ziehen:
https://datenbank.nwb.de/Dokument/94995/
Insbesondere Art 4 Abs. 3 und Art 13
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium und Berufserfahrung
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern, Selbständigkeit, Steuererklärung
Art 4 Abs 2 Nr 1 DBA Deutschland Italien
Die Person gilt als in dem Staat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt; verfügt sie in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Staat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen)
Somit wäre die Person in Italien ansässig
Art 10 DBA
Abs 1
Dividenden, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Gesellschaft an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person zahlt, können im anderen Staat besteuert werden.
Art 11 DBA
Abs. 1
Zinsen, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, können im anderen Staat besteuert werden.
Art 13 DBA
Abs. 1
Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens im Sinne des Artikels 6 bezieht, das im anderen Vertragsstaat liegt, können im anderen Staat besteuert werden.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"