Muss man mit Nebenwohnsitz Steuern zahlen?

2 Antworten

Da in diesem Fall eine echte Doppelbesteuerung droht muss man das DBA mit Italien zu Rate ziehen:

https://datenbank.nwb.de/Dokument/94995/

Insbesondere Art 4 Abs. 3 und Art 13

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium und Berufserfahrung

Art 4 Abs 2 Nr 1 DBA Deutschland Italien

Die Person gilt als in dem Staat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt; verfügt sie in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Staat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen)

Somit wäre die Person in Italien ansässig

Art 10 DBA

Abs 1

Dividenden, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Gesellschaft an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person zahlt, können im anderen Staat besteuert werden.

Art 11 DBA

Abs. 1

Zinsen, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, können im anderen Staat besteuert werden.

Art 13 DBA

Abs. 1

 Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens im Sinne des Artikels 6 bezieht, das im anderen Vertragsstaat liegt, können im anderen Staat besteuert werden.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"