Muss man mit in den Krieg ziehen wenn einer ausbricht?

3 Antworten

Sofern man tauglich ist, besteht die Möglichkeit im Verteidigungsfall. Also wenn Krieg in Deutschland wäre, nicht wenn die Bw im Ausland eingesetzt ist.

Ob man im Falle eines Krieges eingezogen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die im Detail im Wehrpflichtgesetz geregelt sind.

Generell gilt:

  • In Deutschland gibt es seit 2011 keine allgemeine Wehrpflicht mehr.
  • Derzeit gibt es in Deutschland nur noch die freiwillige Wehrpflicht für Männer und Frauen zwischen 18 und 25 Jahren.
  • Wer sich nicht freiwillig meldet, wird im Falle eines Krieges nicht zum Militärdienst eingezogen.

Für ehemalige Bundeswehrsoldaten gilt Folgendes:

  • Reservisten können im Verteidigungsfall zu Wehrübungen oder zum Einsatz im Inland herangezogen werden.
  • Ob ein Reservist tatsächlich eingezogen wird, hängt von seiner Verwendung, seiner Dienstzeit und seiner familiären Situation ab.
  • Wehrpflichtige, die ihren Wehrdienst vor 2011 abgeleistet haben, unterliegen keiner Wehrpflicht mehr.
  • Sie können aber im Verteidigungsfall freiwillig Dienst in der Bundeswehr leisten.

Es ist wichtig zu beachten, dass die rechtlichen Regelungen im Falle eines Kriegesvom Bundestag angepasst werden können.

Es gibt also keine definitive Antwort auf die Frage, ob man im Falle eines Krieges eingezogen wird.

Die Entscheidung, ob und wen man einzieht, liegt letztendlich bei der Politik.


Xandros0506  12.06.2024, 19:36
In Deutschland gibt es seit 2011 keine allgemeine Wehrpflicht mehr.

Ist inhaltlich falsch. Denn die Wehrpflicht gibt es nach wie vor. Sie ist lediglich ausgesetzt. Das ist nicht das Gleiche!

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Nein du kannst auch feige abhauen