Muss man in der zweiten Ausbildung Berichtsheft führen?
Ich hab dieses Jahr eine Ausbildung zur Bürokauffrau abgeschlossen und fang im Oktober eine Ausbildung zur Kinderkrankenpflegerin an, also das hat ja nun nicht viel miteinander zu tun und ist auch keine Umschulung sondern eine normale neue Ausbildung.Und irgendwann meine ich mal irgendwo gelesen zu haben, dass man in der zweiten Ausbildung nicht mehr dazu verpflichtet ist Berichtsheft zu führen.. stimmt das nun oder nicht? Ich wüsste auch nicht was es da für Gründe für geben sollte, wie gesagt mein ich ja nur das mal gelesen zu haben und vllt weiß ja jemand genauer Bescheid?
2 Antworten
Hallo,
das Berichtsheft ist in jedem offiziellen Ausbildungsberuf zu führen. Ausnahmen kann es bei Umschulungen geben (ist ja dann meistens die zweite Ausbildung).
Gruß
RHW
Auch während einer Umschulung muß das Berichtsheft geführt werden. Das wurde mir heute gerade in der Berufschule erzählt. Ich mache eine Umschulung! Wenn es nicht geführt wurde, wird man nicht zur Prüfung zugelassen!