Muss man für das Wochenende Urlaub nehmen?
Hallo zusammen,
meine Frau arbeitet in der Altenpflege, zudem abwechselnd auch jedes zweite Wochenende.
Wenn Sie nun 2 Wochen Urlaub nimmt, muss Sie für das dazwischenliegende Wochenende auch 2 Urlaubstage nehmen, wenn es ihr Arbeitswochenende ist?
Falls ja, haben solche Berufe mehr Urlaubsanspruch?
Es ist ja eigentlich unfair gegenüber Menschen die eine normale 5 Tage Woche haben?
Vielen Dank für Eure Antworten
15 Antworten
wenn Deine Frau 5tage die Woche arbeitet so zählt nur ein Wochenende als Urlaub, wenn sie 14 Tage Urlaub möchte, bekommt sie 10Tage lang pro Tag 5 Stunden angerechnet und 12 Tage Urlaub als genommen..
Wow,
danke für die schnellen Antworten...ist ja fast so als hättet Ihr alle auf meine Frage gewartet ;-)
ZITAT: Sei froh, dass Deine Frau einen Job hat. Viele würden sich darüber freuen.
Wo lebst Du denn? Es gibt sicher Länder in denen es bedeutend schwerer ist arbeit zu finden, gerade in der Altenpflege kommen sie bei uns kaum nach.
Mit einer ordentlichen Ausbildung und Willen ist hier auch ein Job möglich...Schulabbrecher etc. kann ich allerdings nicht beurteilen...
Wenn ich es richtig verstanden habe, müssten also für jedes gearbeitete Wochenende auch 2 Tage gutgeschrieben werden?
Danke Euch nochmal
menschen die die 5-Tage-Woche haben haben in der Regel 30 tage Urlaub, die mit einer 6-Tage-Woche hingegen 36 Tage.
Da muss sie schon ihren Arbeitsgeber fragen
In was für einem Bereich bzw. welcher Branche arbeitest du denn, wo 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche die Regel sind?
Allerdings bekomme ich 36 Tage. Mein mann ist Bäcker und die haben tatsächlich ne 5-tage-Woche mit 30 Tagen Urlaub.
Da habt ihr Glück, der Normalfall sind 30 bzw. 35 Tage nicht.
Es kommt darauf an, wann sie unter der Woche frei bekommt als Ausgleich für das Wochenende!
Sie muss genau wissen, an welchen Tagen Sie Urlaub nehmen möchte. Hat sie dort arbeitsfrei, braucht sie das in der Regel nicht angeben.
Sie hat dadurch nicht mehr Urlaubsanspruch, das bei IHr das Wochenende mit in die Arbeitszeiten gerechnet wird. Sie hat durch Sonderregeleungen die gleiche (offizielle) Arbeitszeit wie in anderen Berufen auch.
Sie hat sicherlich nicht alle 14 Tage nur zwei Tage frei und dann normale Arbeitszeiten. Sie hat sicherlich auch in der Zeit zwei Tage frei und dann wieder z.B. sieben Tage durchgehen. Das steht aber in Ihrem Arbeitsvertrag.
Sei froh, dass Deine Frau einen Job hat. Viele würden sich darüber freuen.
selbst schonmal den pflegeberuf zu spüren bekommen?? oder wie kommt so ne aussage zustande??
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