Muss man den ADR-Schein bei jeder Fahrt bei sich führen?
Hallo, ich habe meinen ADR-Schein gemacht und jetzt habe ich diesen noch nicht erhalten, darf ich trotzdem schon Gefahrgut befördern?
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Ja, aber nur in freigestellten oder begrenzten Mengen bzw. gemäß Ziffer 1.1.3.6.3 (1000-Punkte Regel).
Ich glaube, ich habe meine Frage unverständlich gestellt. Ich meine natürlich, wenn man Gefahrgut befördert (damit meine ich, wenn man über den 1000 Punkten ist). Das heißt, wenn ich Gefahrgut (mehr als 1000 Punkte) befördere, muss ich den ADR-Schein bei mir haben oder kann ich den, falls ich kontrolliert werde, auch nachträglich vorzeigen.
NEIN
Du musst bei Anfrage diesen Schein vorlegen können.
Ich habe die Frage schon verstanden,
Und nein, Du darfst keine kennzeichnungspflichtigen Transporte durchführen.