Warum sagt man Asbest sei kein Gefahrgut nach ADR, wenn es doch zwei UN-Nummern (2590/2212) hat?

2 Antworten

Asbest IST ein Gefahrgut. Wer sagt denn, das es kein Gefahrgut wäre ??

Asbest (weiss) UN 2950 ist Gefahrgut der Klasse 9 / Verpackungsgruppe III. Es gibt jedoch im ADR "Sondervorschriften", nach denen Asbest unter bestimmten Umständen vom ADR "freigestellt" sein kann. Z.B. : SV 168

Asbest, der so in ein natürliches oder künstliches Bindemittel (wie Zement, Kunststoff, Asphalt, Harze oder Mineralien) eingebettet oder daran befestigt ist, dass es während der Beförderung nicht zum Freiwerden gefährlicher Mengen lungengängiger Asbestfasern kommen kann, unterliegt nicht den Vorschriften des ADR/RID. Hergestellte Gegenstände, die Asbest enthalten und dieser Vorschrift nicht entsprechen, unterliegen den Vorschriften des ADR/RID nicht, wenn sie so verpackt sind, dass es während der Beförderung nicht zum Freiwerden gefährlicher Mengen lungengängiger Asbestfasern kommen kann.

Es bleibt aber immer noch ein GEFAHRGUT im Sinne des ADR / der GGVSEB.

Grundsätzlich ist Asbest auch ein Gefahrstoff (Gefahrstoffverordnung = Umgangsrecht). Siehe auch Stoffdatenbank GESTIS : http://gestis.itrust.de/nxt/gateway.dll/gestis_de/000000.xml?f=templates$fn=default.htm$vid=gestisdeu:sdbdeu$3.0

Dort den Suchbegriff ASBEST eingeben....


MuellerMarcus 
Beitragsersteller
 12.10.2015, 11:06

Hab vielen Dank für die Antwort. Ab wann greift die SV 168?

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von gefahrgut nach adr spricht man nur von stoffen die eine unmittelbare aktion oder reaktion hervorufen zb. explosion,brennbar,ätzend.asbest hat nur eine langzeitige vergiftende wirkung,und selbst wenn es brennt ist es nicht schädlicher als ein brennender autoreifen.