Muss man bei Zeugnissen, Flugtickets, Führerausweis usw. beide Vornamen angeben?
Muss man bei Zeugnissen, Flugtickets, Führerausweis usw. beide Vornamen angeben? Oder genügt der Rufname unter den Vornamen
5 Antworten
Es gibt keine Rufnamen mehr; die frühere Regelung, dass Rufnamen unterstrichen werden oder der erst genannte Name ein Rufname ist ist inzwischen aufgehoben worden; Wenn mehrere Vornamen vorhanden sind, kann die Personen jeden der Vornamen verwenden; wenn also z.B. im Geburtenregister steht: Josef Walter Martin ...., dann darf die betreffende Person jeden der Namen als Vornamen einzeln - auch abwechselnd - verwenden; in offiziellen Dokumenten müssen allerdings alle Namen in der Reihenfolge angegeben werden, wie sie in der Geburtsurkunde stehen.
Anzugeben ist - im Sinne der Identitätsfeststellung - ausschließlich der Rufname. Formal ist maßgeblich, daß alle Vornamen im Personalausweisregister (§ 2a PersAuswG) eingetragen sind, die dann für amtliche Zwecke (Trauung, Fahndung etc.) aufgerufen werden können.
bitte beachten, dass es keine Rufnamen mehr gibt; das PersAuswRegister ist nur ein Verzeichnis der Behörden über die Ausstellung von Persos.
Bei Flugtickets immer die Reihenfolge des Passes beachten. Auch wenn der Name vom Uropa zuerst und der Rufname viel später kommt. Es interessiert nur was auf dem Dokument steht und nicht wie man sich gerne nennen möchte.
das scheint dich ja echt zu interessieren, das Thema. Also mein Freund (Alexander Philipp ...) bucht seine Tickets auf seinen Rufnamen Philipp und hat sogar eine Kreditkarte darauf laufen.
Ein Nachteil ist, daß beim Checkin an den Automaten der Airlines das mit dem Perso nicht klappt, weil dann Name im Perso (Alexander Philipp ...) und auf dem Flugticket nicht identisch sind.
Hehe na klar wenn schon so Auskunftsfreudige Leute wie du hier sind =)
nein, es reicht dein Rufname..so wie er im Ausweis steht
Sehr gut, danke. Welches sind die offiziellen Dokumente, in denen alle Namen stehen müssen (ausser Perso) ?