Muss man bei Diebstahl verurteilung mit 400€ geldstrafe rechnen?
Wenn ein Grunsicherungs empfänger geringwertige lebensmittel klaut im gesammtwert von 15€
muss er dann bei bei verurteilung als erstätter mit einer Geldstrafe von 400€ rechnen ???
oder ist die Geldstrafe noch höher ???
Was Passiert wenn man die Geldstrafe bezahlt und weiterhin klaut ???
4 Antworten
Eine Geldstrafe wird in Tagessätzen berechnet. Also 30 Tagessätze ensprechen einen Netto- Monatslohn.
Würde sagen 30- 40 Tagessätze wären bei einem Ersttäter normal, unter 30 Tagessätzen kommt man bei Straftaten nur selten weg.
Ein Monatslohn dürften aber auch bei einem Hartz- 4- Empfänger mehr als 400 € sein, oder?
Rechne mal eher mit 600
Achso, wenn Du nicht bezahlen kannst, ist es kein Problem. Bei z.b. 40 Tagessätzen ginge auch 40 Tage Knast stattdessen ^^
In der Praxis ist es so das du im Laden die Vertragsstrafe zahlen musst und die Anzeige wird vermutlich wegen Geringfügigkeit fallen gelassen.
Das ist aber kein Muss.
Ausserdem kommt es darauf an ob es wirklich nur Diebstahl oder Raub war. Da sieht es dann schon anders aus.
Geldstrafe und bei uneinbringlichkeit ErsatzHaft ich denke so 600 Euro
Geldstrafen werden nicht in € sondern in Tagessätzen verhängt. Wenn er weiterhin klaut, geht er halt irgendwann in den Knast.
Ja hab es ausgerechnet etwa 400€ kostet es bei verurteilung