Muss ich wirklich ein Jahr in dieser Wohnung bleiben?
Ich fange bald mit dem Studium an und suche mir gerade eine Wohnung vorübergehend, bis ich mit meinen Freund zusammen ziehen kann, was wahrscheinlich Anfang nächsten Jahres geschehen wird. Nun lese ich mir gerade die "Verbindliche Mietabsichtserklärung" durch und dort steht: 'Für alle Wohnungen gilt ein beiderseitiger Kündigungsverzicht von einem Jahr.' Heißt das jetzt wirklich, dass ich ein Jahr dort bleiben muss bis ich mir eine andere Wohnung suchen darf? Das würde alle Pläne jetzt komplett durcheinander hauen, aber eine andere Wohnung finde ich in der kurzen Zeit leider nicht mehr. '-.-
8 Antworten
Ja, der Vermieter will halt auch eine gewisse Sicherheit haben. Und sich nicht alle paar Wochen mit neuen Mietern rumschlagen müssen.
Dir bleibt es natürlich unbenommen die Wohnung NICHT zu nutzen. Miete zahlen musst du dennoch.
Wenn du einen wirklich für den Vermieter passenden Nachmieter findest darf er dir natürlich entgegenkommen und sage ist ok, kannst raus aus dem Mietvertrag
Ja, das heißt wirklich, dass Du offiziell nicht vor 1 Jahr da rauskommst.
Falls Du keinen Nachmieter findest oder der nicht akzeptiert wird, hast Du so lange Miete zu zahlen.
Solche Vertragsklauseln liest man vor Unterschrift.
Wieder was gelernt.
Tja, dann lass es eben sein und such.
Genau solchen Schnell-Ausziehern wie Dir möchte der VM eben etwas Einhalt gebieten.. er muss jedesmal neu inserieren, sich mit den potentiellen. Mietern auseinandersetzen, die eh wieder nur ein kurzfristiges Sprungbrett suchen.. mit Pech ranzt der öfter die Whg ab..
Studis verstehen das meist nicht, jeder VM weiß, dass hoher Wechsel nicht erstrebenswert ist.
Ja genau, du erklärst dich mit deiner Unterschrift bereit 1 Jahr lang diese Wohnung zu mieten, ohne in diesem laufenden Jahr zu kündigen.
Erst nach Ablauf des Jahres kannst du fristgerecht kündigen.
Wenn es nur für paar Monate sein soll reicht doch auch z.b. ein möbliertes Zimmer, eine komplette Wohnung für so kurze Zeit lohnt doch den ganzen Aufwand nicht.
Möblierte zimmer gibt es in der stadt nicht. Vielleicht einige WG's, aber ich bin so schüchtern und komme nicht klar mit fremden Personen in einer Wohnung zu wohnen. Daher lieber eine kleine Wohnung für mich.
Wenn du dich von Papa und Mama weg in die Welt bewegst, dann wird es Zeit, dass du deine Schüchternheit ablegst. Im Studium kannst du dich auch nicht hinter deiner Schüchternheit verstecken. Such dir ein WG-Zimmer oder ein Zimmer zur Untermiete oder bezahle 1 Jahr lang die teurere Wohnung.
Natürlich kannst du ausziehen. Kannst deine Derzeitige Wohnung aber eben noch nicht kündigen und mußt weiter Miete zahlen.
Allerdings kannst du für den Zeitraum einen Untermieter reinsetzen, den VM kann dem nicht widersprechen, dazu gibt es Urteile. Wenn er der Untervermietung widerspricht, dann kannst du kündigen.
Ich hab es ja noch nicht unterschrieben. Aber eine andere Wohnung zu finden wird leider auch schwer ._.