Muss ich unter 18 mein Essen selber bezahlen von meinem Aubildungsgehalt?
Also es ist so.
mich hatte heute eine Diskussion mit meiner Mutter. Ich beginne am 01.03.21 eine Ausbildung zur Pflegefachfrau und ich denke das Gehalt ist so um den Dreh 700-800€ netto. Meine Mutter möchte mir 150-200€ Kostgeld abziehen. Ist auch okay. Allerdings meint sie ich muss mir mein Essen und meine Verpflegung von meinem Ausbildungsgehalt selber bezahlen. Aber ist das Kindergeld nicht eigentlich für Essen gedacht ? Sie meint es ist für sie gedacht weil sie auf mich aufpasst und sich um mich kümmert. Aber ich bin ja noch unter 18 dann. Darf sie das ?
11 Antworten
Das Kindergeld ist für das Kind gedacht, nicht wie unten behauptet als Aufwandsentschädigung.
Bedeutet, das Kind hat auch Anspruch auf das Kindergeld.
Was die Höhe des Kostgeld angeht: A
150€ als Kostgeld ist angebracht, vegl. hierzu Regelbedarfsermittlungsgesetzt §5 I
Das ist nicht der Zweck des Kindergeldes, sondern die rechtsdogmatische Herrkunft...
Wer bezahlt denn die Miete und die Nebenkosten? Das Kindergeld steht den Eltern zu!! Das Kind hat KEINEN Anspruch auf Kindergeld
Das Kindergeld wird dem Kind als Einkommen zugerechnet, es hat anspruch auf volle Höhe. In der Praxis wird das Kindergeld an die Eltern als Kostenträger ausgezahlt um damit die Kosten des Kindes zu tragen/zu verrechnen. In besonderen ällen, insbesondere bei nicht zweckgemäßer verwendung kann das Kindergeld auch direkt an das Kind ausgezahlt werden.
Weiterhin besteht eine Unterhaltspflich gegenüber dem Kind, welche um das Kindergeld gemindert werden kann. Es ist eine Einzelfall Entscheidung nötig, welche Gerichtlich vollumfassend gelsöt werden muss, um die genauen genseitigen Ansprüche festzustellen.
Ja wen sie dein Kostgeld für dein essen verwendet wen nicht zahlt man das eben nicht! Kindergeld ist für die Eltern.!
Nen wen sie Kostgeld will und du Dan von rest noch alles selber kaufen musst das ist nicht in Ordnung ! Warum nicht das Geld auf dein eigenes Konto überweisen lassen!
Ja Kostgeld zahle ich dann und mein Essen zusätzlich selber von meinem Ausbildungsgehalt
Das ist nicht in Ordnung und da soll mal deine mutter dir zeigen wo das steht das das erlaubt ist. Das hört sich eher danach an das sie sich an dir bereichern will!
Was anderes wäre es wen es um Sachen für die arbeit ginge das wäre in Ordnung.
Also zahle nichts web du dich sowieso davon essen kaufen musst.
Sie meinte das ist dafür gedacht das ich lerne mit meinem Geld umzugehen. Das Kostgeld finde ich vollkommen in Ordnung obwohl das ein hoher Betrag ist. Aber essen selber bezahlen. Ich bin da ja noch nicht mal 18.
Das ist nur eine weitere Ausrede!
Nur der Betrag von 150-250€ ist nicht hoch das ist das was du ca nur für essen und trinken zuhause ausgilb.Nur je nachdem wo du arbeitest zahlst wesentlich mehr den wen da eine Kantine ist oder du da was kaufen tust.
Mache lieber mal klar das du auch kosten in der Ausbildung hast und die du davon auch bezahlen musst. zb Monatsticket ca 80€ oder mehr-
Wofür soll denn das Kostgeld dann sein? Da könntest du ja günstiger in einer WG wohnen und würdest noch dein Kindergeld bekommen.
Das würde doch gerade mal für die Miete reichen. Was ißt sie dann? Und ja, wenn ihr die WG lieber ist, haben die Eltern wahrscheinlich kein Problem damit. Nichts ist besser als ein Jugendlicher, der auf eigenen Beinen steht.
Ja ich möchte am liebsten schon ausziehen im ersten Lehrjahr um auf eigenen Beinen zu stehen aber ich darf leider nicht :( erst ab 18
Das ist ein guter Betrag um Dich ans Leben heranzuführen, welches je nach Kassenlage schon verdammt teuer sein kann.
Das Kindergeld ist ein Beitrag des Staates, Erziehende kostenmäßig etwas zu entlasten. Oder denkst Du daß damit alle Kosten gedeckt sind, die auf Dich in den letzten 18 Jahren angefallen sind ? Andere bauen ein Haus für das gleiche Geld.
Am Anfang tut es weh, aber das legt sich.
Ich denke sowas entscheidet man gemeinsam manche machen es so und manche nicht
Zweck des Kindergeldes
Nach Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG) stehen Ehe und Familie unter dem besonde- ren Schutz der staatlichen Ordnung. Mit beiden Begriffen sind nicht Rechtsinstitute gemeint, sondern die realen Lebensgemeinschaften, so wie sie die Privatsphäre aus- füllen. Hieraus folgt die Pflicht des Staates, insbesondere die Familie vor Beeinträch- tigungen durch andere zu schützen, aber auch das Verbot für den Staat selbst, sie zu schädigen oder in anderer Weise zu benachteiligen.
Durch den Unterhalt, die Betreuung und Erziehung von Kindern entstehen finanzi- elle Lasten, die die Leistungsfähigkeit von Familien mit Kindern mindern, besonders im Vergleich zu kinderlosen Bürgern. Dieser Ansatz verpflichtet den Staat, durch ge- setzliche Regelungen die Leistungsfähigkeit von Familien sicher zu stellen und dar- über hinaus die besondere Leistung der Familie für die Gesellschaft anzuerkennen.
Nach § 31 Einkommensteuergesetz (EStG) wird die geringere Leistungsfähigkeit von Familien steuerlich berücksichtigt. In Deutschland unbeschränkt steuerpflich- tige Personen können entweder das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag und einen einheitlichen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbil- dungsbedarf alternativ in Anspruch nehmen.