Muss ich meinen Vermieter vor Neuanschaffung eines weiteren Haustieres bei bereits erlaubter Haustierhaltung um Erlaubnis fragen?
Ich halte bereits mit Einverständnis meines jetzigen Mieters zwei sehr glückliche Wohnungskatzen. Da ich demnächst umziehen möchte und in nicht allzu weiter Zukunft beabsichtige ein weiteres Haustier zu adoptieren, stelle ich mir folgende Frage: Falls in der neuen Wohnung Haustiere (nach Vereinbarung) erlaubt sind - meine beiden Katzen also nach Absprache mit dem neuen Vermieter mit mir einziehen können -, muss ich den neuen Vermieter erneut um Erlaubnis fragen, wenn ich in Zukunft ein weiteres pelziges Wesen adoptieren möchte? Wären dann weiterhin nur Katzen zulässig oder könnte z.B. auch ein Hund mit einziehen? Was muss ich wie mit dem Vermieter klären?
1 Antwort
Gesetzeswissen habe ich nicht - bin jedoch der Meinung, für eine weitere Katze bedarf es keiner erneuten Zustimmung. Der Vermieter weiß um die evtl. Schäden, welche Katzen in der Mietwohnung anrichten könnten (Türen, Wände, evtl. Holzboden-Kratzer); da macht eine 3. Katze für ihn nichts mehr aus.
Ein Hund benötigt aber wieder die Zustimmung des Vermieters. Dabei geht es darum, dass der Hund keine anderen Mieter schädigt durch ständiges bellen, jaulen oder an der Wohnungstür kratzen, ebenso darf der Hund auch keine Mieter im Treppenhaus angreifen.
Tja. Wenn Du die neue Wohnung davon abhängig machst, dass Du dort einen Hund halten darfst - dann solltest Du natürlich vorher fragen; nicht dass der neue VM Dir das untersagt, und Du hättest die Wohnung ohne seine Zustimmung lieber nicht genommen.
Dann wäre es deiner Meinung nach bestimmt sinnvoll, den neuen Vermieter vor Unterschreiben des neuen Mietvertrages über die Möglichkeit zur Hundehaltung zu fragen, oder?