Muss ich meinen deutschen Führerschein in der Türkei umschreiben lassen (Studium)? (Nach 6 Monaten)?
Hi,
und zwar geht es darum, dass ich zurzeit meinen deutschen Führerschein mache, ich bin deutsche Staatsbürgerin und werde wahrscheinlich dieses Jahr ein Auslandsstudium in der Türkei beginnen. Wahrscheinlich werde ich mich von meinem derzeitigen Wohnsitz abmelden. Ich hatte auf der Website der deutschen Botschaft in der Türkei leider keine exakte Antwort auf meine Frage finden können, da es eher ein seltener Fall ist. Ich habe nachgelesen, dass ich nach 6 Monaten in der Türkei meinen deutschen Führerschein in einen türkischen umschreiben muss. Ist dies denn zwingend notwendig, wenn ich dort Studentin bin? Wird mein deutscher Führerschein automatisch ungültig, wenn ich diesen nach Ablauf der sechs Monate nicht von der deutschen Botschaft in der Türkei umschreiben lasse? Gibt es eine Alternative, damit ich meinen deutschen Führerschein auch langfristig behalten kann? Kann ich ggf. einen türkischen Führerschein machen und somit zwei Führerscheine besitzen, oder wäre dann in dem Fall mein deutscher Führerschein automatisch ungültig? Ich hatte nämlich nachgelesen, dass der deutsche Führerschein ab 2013 15 Jahre lang gültig ist. Falls es so sein sollte, dass ich wirklich meinen deutschen Führerschein in einen türkischen umtauschen muss, und ich nach meinem Studium wieder einen Wohnsitz in Deutschland haben sollte, müsste ich dann trotzdem die theoretische und praktische Prüfung erneut ablegen, obwohl ich im Besitz eines deutschen Führerscheins war? Beziehungsweise wird der deutsche Führerschein der umgetauscht wird, zurück an die Führerscheinstelle, die mir den Führerschein ausgestellt hat, zurück versandt? Könnte ich den Führerschein dann, falls ich wieder nach Deutschland ziehe, einfach abholen bzw ausgeben lassen?
Ich hoffe mir kann jemand helfen...
3 Antworten
In der Regel ist es in fast allen Ländern der Erde so, dass ein ausländischer Führerschein 6 Monate genutzt werden kann. Wie lange du Zeit hast, ihn in der Türkei umzutauschen, weiß ich nicht.
Aber du hast zwei Möglichkeiten: Entweder du schreibst deinen deutschen Führerschein in einen türkischen um, oder du machst den türkischen Führerschein ganz neu. Ich persönlich würde zur ersten Variante raten, weil sie einfacher ist. Du musst nicht noch einmal Fahrstunden nehmen, vermutlich aber die Prüfung absolvieren. Dein deutscher Führerschein wird eingezogen. Nach Deutschland zurückgesandt wird er nicht. Wenn du wieder nach Deutschland kommst, kannst du den türkischen Führerschein einfach wieder zurücktauschen, ohne Prüfung.
Es wäre allerdings möglich, den türkischen Führerschein neu zu machen und den deutschen zu behalten. Dies gilt aber nur so lange wie die Türkei nicht der EU angehört.
Ob der Führerschein vernichtet wird, weiß ich nicht, ist aber sehr wahrscheinlich. Es wäre aber denkbar, dass er noch einige Zeit aufbewahrt wird und du ihn gegen Rückgabe des türkischen Führerscheins wiederbekommst, wenn du nach Deutschland zurückkehrst.
Zurück in Deutschland wird dein Führerschein einfach zurückgetauscht, als Umtausch- oder Verlustantrag. Eine erneute Prüfung ist nicht erforderlich, die Daten des deutschen Scheins sind EU-weit abrufbar. Das bleibt auch so, denn die zentralen Daten sollen die in den einzelnen Führerscheinbehörden bis 2033 ablösen.
Sollte die Türkei EU-Mitglied werden, müsstest du, falls du dann zwei Führerscheine hast, einen abgeben, weil innerhalb der EU nur ein Führerschein erlaubt ist.
Mit dem türkischen Führerschein kannst du ein halbes Jahr in Deutschland fahren. Eine Übersetzung ist nicht erforderlich.
Vielen Dank erstmal für die hilfreiche Info. Was genau meinst du mit den zentralen Daten? Heißt das also, dass ich theoretisch auch nach 20 Jahren meinen türkischen Führerschein wieder in einen deutschen Führerschein umtauschen könnte ohne Prüfung etc., weil meine Daten immer im System verbleiben? Und da gibt es keine Frist zu? Darf ich fragen, woher du das alles weißt? Vielen Dank nochmal! :)
Klar darfst du fragen. Ich weiß es, weil ich mich beruflich damit befasse. Es ist sozusagen mein täglich Brot. Die zentrale Erfassung der Führerscheindaten soll eine Hilfe sein, weil im Rahmen der EU-Freizügigkeit es natürlich vorkommen kann, dass du in einem anderen EU-Land wohnst und deinen Führerschein verlierst. Früher musste man sich an die ausstellende Behörde wenden, die musste eine Bescheinigung ausstellen, die womöglich noch übersetzt werden musste. Das entfällt alles.
Ja die Daten bleiben bestehen, sie werden nicht gelöscht.
Danke wirklich, du hast mir echt weitergeholfen!!! :)
Hi, ich habe noch eine Frage... Du hattest gesagt, dass ich meinen türkischen Führerschein dann noch sechs Monate nach Einreise in Deutschland benutzen kann... Wie ist das, wenn ich jedes Jahr nur höchstens 3 Monate in Deutschland bin und dann wieder zurückreise (wegen dem Studium)? Müsste ich dann das nächstes Jahr, wenn ich wieder nur für eine kurze Zeit in Deutschland bin, meinen türkischen in einen deutschen umwandeln? Erscheint mir irgendwie nicht so logisch, weil mir eigentlich gesagt wurde, dass ich, so lange ich meinen ordentlichen (Hauptwohnsitz) nicht in Deutschland habe, unbegrenzt in Deutschland mit dem türkischen Führerschein fahren kann... Ich hatte nochmal die Führerscheinstelle gefragt, und eine Mitarbeiterin meinte auch sechs Monate, obwohl ich die Frage schon mal einer anderen Mitarbeiterin gestellt habe, die mich vorher immer beraten und verstanden hat und die meinte, dass ich solange ich meinen Wohnsitz nicht hier habe, unbegrenzt in Deutschland damit fahren kann... Kann sein, dass die Mitarbeiterin, die mir dieses mal geantwortet hat, mich falsch verstanden hat...
Ja, das wäre möglich. Die Regelung mit den sechs Monaten ist ja eben für die gedacht, die nicht dauerhaft in Deutschland sein wollen, warum auch immer.
Wenn du nach deiner Zeit wieder mehr als sechs Monate im Ausland bist, beginnt die Zeit von neuem. Wenn du aber im Drei-Monats-Rhythmus wechselst, dann nicht.
Worauf beziehst du das 'Ja, das wäre möglich'? Weil ich wäre wie gesagt nur höchstens 2 Monate in Deutschland und müsste mich wegen so einem kurzen Aufenthalt laut Gesetz nicht anmelden, weil ich ja meinen ordentlichen Wohnsitz im Ausland haben würde... Habe ich das also richtig verstanden, dass wenn ich sagen wir mal für drei Monate nach Deutschland einreise mit dem türkischen Führerschein und vor diesen drei Monaten wieder in die Türkei einreise, und ich dann wieder sechs Monate in der Türkei lebe und dann wieder nach diesen sechs Monaten nach Deutschland einreise, ist der türkische Führerschein wieder sechs Monate gültig? Habe ich das richtig verstanden? Mir wurde eigentlich gesagt, dass der türkische, solange ich keinen Wohnsitz in DE habe, unbegrenzt gültig ist... Also vor allem wenn es weniger als drei Monate sind...
Ja, alles in allem hast du das richtig verstanden, es hängt aber nicht davon ab, ob du gemeldet bist oder nicht. Gemäß § 7 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wird ein Wohnsitz in Deutschland angenommen, wenn man sich mindestens 185 Tage ununterbrochen in Deutschland aufhält.
Demnach läuft die Frist nicht erst mit der Anmeldung an, sondern schon mit der Einreise.
Oh, ja das ist gut zu wissen.. ich dachte immer, es hätte etwas mit der Anmeldung zutun... Aber jetzt ist es echt klarer, weil mich das mit mit diesen sechs Monaten ziemlich verwirrt hatte... Vielen vielen Dank!!!!
Ich kann leider nur ein wenig helfen..
Es gibt Sonderregelungen für Studenten (hier in Deutschland), aber wie genau es die Türkei handhabt, weiß ich leider nicht.
Du wirst ja vermutlich länger als ein Jahr weg bleiben?
Es ist nicht gestattet 2 Führerscheine zu besitzen.. das klappt also schon mal nicht.
Das beste ist es, du holst dir einen Termin in der für dich jetzt zuständigen Führerscheinstelle und lässt dich über die Möglichkeiten beraten.
Aber ja, es kann gut sein das wenn du einen deutschen Führerschein dort umschreiben lässt und wieder kommst, dass du eine theo und prak. Prüfung ablegen musst.
Ja, wahrscheinlich mehr als ein Jahr, aber ich werde dann ja regelmäßig nach Deutschland kommen, da meine Eltern hier leben. Echt? Was passiert denn dann mit meinem Führerschein, der zurück an die Führerscheinstelle zugesandt wird, im Falle einer Umschreibung? Die müssten das ja eigentlich einsehen können, dass ich in Deutschland meinen Führerschein gemacht habe...
Frag doch mal bei der Führerscheinstelle nach. Oder beim auswärtigen Amt. Die können dir wahrscheinlich bei deinem konkreten Fall genauer sagen was zu tun ist.
Direkt angefragt oder nur auf der Homepage geschaut? Wer schreibt denn das vor dass er umgeschrieben werden muss?
Also ich habe den jetzt eine E-Mail geschrieben, aber ich dachte das hier vielleicht jemand schon Erfahrungen damit hätte. Das steht auf der Seite der Auslandsvertretung... https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/-/1513870
Das heißt also, das der deutsche Führerschein nicht zurückgesandt wird, also wird der ja vernichtet oder? Und ich kann, wenn ich meinen festen Wohnsitz wieder in DE hab, einfach meinen türkischen, wieder in einen deutschen FS umtauschen, ohne in irgendeine Prüfung zu gehen? Ist eigentlich auch logisch, weil meine Daten bei der Führerscheinstelle im System gespeichert bleiben oder? Gibt es eine Grenze dafür? Oder könnte ich dies auch theoretisch nach 10 Jahren machen? Und was meinst du damit, dass ich das nur so lange kann, wie die Türkei nicht der EU angehört? Dachte, es wäre bei EU Ländern sogar einfacher... Ach und falls ich keinen Wohnsitz in DE hab, und in den Semesterferien nach DE komme mit dem türkischen Führerschein, kann ich dann in DE so lange fahren wie ich möchte? Muss ich den übersetzen lassen? Die Daten auf dem TR Führerschein haben auch die englischen Wörter mit bei, ähnlich wie bei einem Reisepass...