Muss ich Jagd auf meinem Grundstück dulden?

agrabin  29.05.2024, 11:46

Bist du sicher, dass es 75 ha sind?

Bei 70 ha kann man eine Eigenjagd beantragen.

Jasmin240685 
Beitragsersteller
 29.05.2024, 11:55

Es ist kleiner als 75 ha. Sorry, hab mich vielleicht etwas undeutlich ausgedrückt 😇

4 Antworten

Puh, dazu erst einmal ein paar Hintergründe um die Situation zu erklären:

Jedes unbefriedete Land unterliegt erst einmal grundsätzlich der Bejagungspflicht.

Mit dem Besitz des nicht befriedeten Landes (Wiese, also vermutlich "landwirtschaftliche Nutzfläche"?) seid Ihr erst einmal ganz automatisch Teil einer so genannten Jagdgenossenschaft. Das bedeutet, alle Grundstücke dort sind von der Gemeinde zusammengefasst zu einem Jagdrevier und alle Landbesitzer der betreffenden Grundstücke bilden zusammen die Jagdgenossenschaft.

Dieses Jagdrevier ist von der Jagdgenossenschaft (also anteilig auch mit von Euch) an einen Jäger verpachtet, der darauf die Jagd ausübt.

Du kannst Dein nicht befriedetes Grundstück auch nicht einfach einzäunen, da dort z.B. Dinge wie das Betretungsrecht (ist im Waldgesetz geregelt) für die Allgemeinheit auf vorhandenen Wegen zur Erholung gelten.

Du könntest theoretisch entsprechende Anträge stellen, dass Dein Grundstück von der Jagd ausgenommen wird, aber das heisst dann trotzdem nicht, dass Du es einfach von der Nutzung her "umwidmen" kannst und da plötzlich einen Zaum drum ziehen darfst und es jetzt für andere Zwecke verwendest, denn es wird ja als landwirtschaftliche Nutzfläche (zur Gewinnung von Heu, als Weide oder was auch immer) ausgewiesen sein.

Und durch die Befreiung von der Jagd würdest Du Dir im Zweifel auch den Unmut diverser Leute zuziehen, da die Jagdgenossenschaft dann die Verträge mit dem Jäger anpassen müsste (da die zu bejagende Fläche für ihn dadurch ja kleiner würde), das Wild auf Deinem Grundstück einen "Rückzugsort" hätte wo es nichtmehr gejagt werden würde und sich ungehindert vermehren könnte, gleichzeitig auf den angrenzenden Gebieten aber weiter Schaden anrichten würde etc. Ggf. würden die von Euch dann sogar Schadenersatz fordern, wenn sich auf Eurem Grundstück z.B. eine Wildschweinrotte ansiedelt und diese dann die angrenzenden Felder "umpflügt" und dort massive Ernteschäden verursacht (kann leicht in die Tausende gehen), denen sie nicht Herr werden können, weil die Schweine dann immer sofort auf Euer Land zurücklaufen und dort nicht gejagt werden dürfen.

Vom Schaden für das Wild (gerade in der Brut- und Setzzeit, wo da auf der Wiese Kitze liegen, kleine Hasen aufgezogen werden, Bodenbrüter ihre Gelege haben etc.) mal ganz zu schweigen… Denn auch wenn da nicht mehr gejagt würde müsstet Ihr da natürlich trotzdem drauf Rücksicht nehmen, nur dassIhr keinen Jäger mehr hättet, der sich dann da um die Hege kümmert.

Das Alles, weil Dein Sohneman da mit dem Fahrrad "herumhüpfen" möchte? – Würde ich nicht machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Jäger

Jasmin240685 
Beitragsersteller
 29.05.2024, 12:23

Danke für die ausführliche Antwort! Kannst du auch bezüglich der Wildkamera was sagen?

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Waldmensch70  29.05.2024, 12:42
@Jasmin240685
Eine weitere Frage ist, ob ich darauf bestehen kann, dass er seine Wildkamera entfernt. Das Grundstück wird von uns privat genutzt und wir wollen dabei nicht unbedingt fotografiert werden.

Wildkameras sind bei der Jagd grundsätzlich erst einmal zulässig, da sie ja dem Zweck der Wildbeobachtung dienen: Welches Wild ist im Revier anwesend? Welche Arten leben da? Wann ist es an welcher Stelle Und so weiter….

Darum stellt man an "Wildschwerpunkten" eben auch Kameras auf.

Die Kameras werden in der Regel ja nicht an die offiziell vorhandenen Wege gestellt um dort die Leute zu "bespitzeln". Denn dort wird sich das Wild ja üblicherweise auch gar nicht aufhalten.

Wenn Ihr Euch da abseits der Wege in die Wild-Rückzugsorte begebt, dann müsst Ihr auch damit rechnen, dass da mal eine Kamera im Gebüsch hängt und ein Foto von Euch macht. Genau wie ein Pärchen im Wald, das sich im Gebüsch "vergnügen möchte" ebenfalls damit rechnen muss, dass dort eben eine Kamera ihr "tun" aufzeichnet.

Aber deshalb verlangt z.B. der für den Wald zuständige Förster ja trotzdem nicht von seinem Jäger (der da ja auch effektiv die Jagd ausüben soll), dass er die Kameras dort entfernt. Warum auch? Er würde dem Jäger damit nur seine Arbeit schwerer machen, zu der er ja schliesslich dort ist und zu deren Durchführung er auch verpflichtet ist (Einhaltung der Abschussquoten, die ihm gesetzlich vorgeschrieben sind).

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Waldmensch70  29.05.2024, 13:22
@Jasmin240685

Ach, eine Ergänzung noch:

Die Wiese hat ja auch einen bestimmten Zweck (vermutlich landwirtschaftliche Nutzfläche also bei einer Wiese z.B. als Weide oder zur Heugewinnung). Die ist ja als irgend etwas im Bodennutzungsplan eingetragen.

Die darfst Du im Zweifel also gar nicht einfach für irgend etwas Anderes nutzen und die zu einem "Fahrradparcours" umbauen. Da kann Dir die Gemeinde dann auch einen Strich durch die Rechnung machen.

Eine Bekannte wollte eine Wiese hier bei uns am Rande des Dorfes erwerben die zum Verkauf stand. Sie wollte einen Hundeauslaufplatz für ihre Hunde davon machen.

Das ist ihr von der Gemeinde untersagt worden.

Sie durfte die Wiese zwar kaufen, durfte sie dann aber nicht für andere Zwecke verwenden als durch den Bodennutzungsplan vorgegeben.

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ThisIsJustMeDE  11.06.2024, 18:39
@Jasmin240685

Zusätzlich sollte dabei auch erwähnt werden dass der Jäger der Jagdgenossenschaft einen Haufen Geld dafür überweist das er das Recht hat das Gebiet zu bejagen. Er zahlt also auch dir Geld für dieses Recht.

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Ja, wenn das Grundstück euch gehört könnt ihr ihm das betreten usw. Verbieten. Vielleicht muss das als Privatgrundstück erkennbar sein durch Zaun oder schilder.


Waldmensch70  29.05.2024, 12:09

Nein, so einfach ist das nicht, da es sich offensichtlich um "nicht befriedetes Land" handelt.

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BlackSoul818  29.05.2024, 12:11
@Waldmensch70

Was heißt das? Aber wenn das Grundstück ihn gehört kann der doch damit machen was er will oder fremden Zutritt verweigern oder nicht?

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Waldmensch70  29.05.2024, 12:21
@BlackSoul818
Aber wenn das Grundstück ihn gehört kann der doch damit machen was er will oder fremden Zutritt verweigern oder nicht?

Nein, bei unbefriedetem Land nicht.

Sonst könnte jeder Wald-, Feld, und Wiesenbesitzer ja auch eine Mauer um seinen Grundstück bauen und Du könntest nirgendwo mehr in Feld und Wald spazieren, Deinen Hund nirgendwo ausführen, keine Fahrradtouren durch die Natur machen.

Genau dafür gibt es das so genannte Betretungsrecht für die Allgemeinheit das in den jeweiligen Landeswaldgesetzen der Bundesländer festgeschrieben steht (und das nicht nur für"Wald" alleine gilt).

Außerdem unterliegt erstmal alles unbefriedete Land der Jagdpflicht.

Wir reden hier ja nicht von einem befriedeten Wohngrundstück, das ist nicht der "Garten hinter dem Haus der mit zum Wohngrundstück gehört" und somit eingezäunt ist (bzw. werden kann).

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PatchrinT  29.05.2024, 12:24
@Waldmensch70

wenn das mit der cam dann auch erlaubt ist dann brauch ich mir um meine zuhause ja keine Gedanken machen. Ich stell sie etwas höher,richtung Nachbarins Balkon

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Waldmensch70  29.05.2024, 12:26
@PatchrinT

Wildkameras bei der Jagd haben ja einen bestimmten Zweck. Die dienen ja nicht der Überwachung Anderer (also Menschen). Das kannst Du nicht gleichsetzen.

Ausserdem sind die hier jetzt ja gar nicht das primäre Thema.

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Waldmensch70  29.05.2024, 12:31
@BlackSoul818

Es geht ja auch nicht nur um die Menschen.

Damit würdest Du ja auch alle wild lebenden Tiere "einzäunen" und ihnen damit den Lebensraum kaputt machen (die wandern ja auch) und einen genetischen Austausch unter einander verhindern, weil die sich nicht mehr unter einander paaren könnten und es Inzucht gäbe.

Das ist also alleine schon aus Tierschutzgründen nicht OK.

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PatchrinT  29.05.2024, 12:32
@Waldmensch70

sie dürfen aber weder Menschen noch Gebäude ect., aufnehmen. Das ist Datenschutz. Wildcams dienen bei der Jagd? Ich kennedie dinger nur aus dem Wald um irgendwelche Tiere,-aufkommen nachzuweisen. Wenn das meine Wiese wäre,dann hätte der Jäger mal eine Kamera gehabt.

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BlackSoul818  29.05.2024, 12:33
@Waldmensch70

Ja, daran habe ich nicht gedacht und wild campen darf man ja auch nicht weil es irgendwem gehört der das nicht will. In manchen Gebieten darf man ja.

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PatchrinT  29.05.2024, 12:43
@Waldmensch70

ich schätze das ist es aber. Sollte ich als Beispiel als Eigentümer und/oder mit Familie "ins Bild" laufen,so würde ich mich mit dem Jäger vor Gericht wiedertreffen. Darauf kannst du einen lassen. Ich würde sogar noch weitergehen und mir einen Hund anschaffen der dieses Gelände patroiliert. Und ich würde mir nen Ast ablachen wenn dem jäger durch ihn die hose ausgezogen wird.

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Waldmensch70  29.05.2024, 12:48
@PatchrinT

Nochmal "Deine Wiese" ist hier in diesem Fall nicht das befriedete Grundstück hinter Deinem Wohnhaus sondern wir reden hier von einer landwirtschaftlich genutzten, unbefriedeten Fläche. Das ist etwas Anderes.

Und da gilt eben genau das:

kennedie dinger nur aus dem Wald um irgendwelche Tiere,-aufkommen nachzuweisen. 

Denn genau dazu dienen sie auch hier. Das Wild lebt schliesslich nicht nur im "Wald" sondern auch auf "Feldern" und "Wiesen".

   

Wenn das meine Wiese wäre,dann hätte der Jäger mal eine Kamera gehabt.

Und Du hättest eine Diebstahls- und/oder Sachbeschädigungs-Anzeige am Hals. Und das zu recht.

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Waldmensch70  29.05.2024, 12:50
@BlackSoul818
wild campen darf man ja auch nicht weil es irgendwem gehört

Ja, eben.

Wenn die Landbesitzer alle ihre Feld-, Wald- und Wiesengrundstücke einzäunen oder mit Mauern umgeben dürften, dann wäre die Regelung ja nicht mehr nötig, weil sie es dann alle täten und man dann ja nicht auf die Grundstücke drauf käme.

Dann hätte sich das Thema ja erledigt und dieser Paragraph im Landeswaldgesetz wäre nicht mehr nötig.

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PatchrinT  29.05.2024, 12:53
@Waldmensch70

nachts sind alle Katzen grau. Die Beweislage würde sehr schwer bis unmöglich sein

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Waldmensch70  29.05.2024, 13:00
@PatchrinT
Sollte ich als Beispiel als Eigentümer und/oder mit Familie "ins Bild" laufen,so würde ich mich mit dem Jäger vor Gericht wiedertreffen. 

Nein, warum?
Dazu gibt es doch gar keine Grund.

Glaubst Du wirklich, den interessiert der gelegentlich versehentlich aufgenommene Spaziergänger dort auf dem unbefriedeten Gelände, der mal querfeldein gelaufen ist und dabei die Kamera irgendwo in einem Gebüsch ausgelöst hat?

Glaubst Du wirklich, jeder Landwirt der mit seinem Trecker die Felder umpflügt oder die Wiese zur Heuernte mäht rennt vor Gericht, weil er dabei auch mal unbeabsichtigt von einer Kamera aufgenommen wurde? Oder jeder Förster und Waldarbeiter, weil da Kameras des Jägers im Wald hängen?– Der will doch, dass da die Jagd ordnungsgemäß ausgeübt wird, das ist doch in seinem eigene Interesse.

Und wenn Du so ein Landbesitzer wärest, dann würdest Du das genauso sehen. Denn das wäre ja nicht Dein "Gartengrundstück" sondern Deine landwirtschaftliche Nutzfläche!

Das der Jäger die Fotos mit Menschen darauf dann nicht weitergeben oder veröffentlichen darf, das ist natürlich klar. Aber glaubst Du wirklich, dass ich bei den tausenden (!) von Fotos die ich über die Zeit von meinen Wildkameras bekommen habe da eine "Sammlung von Menschenfotos" aufmache? – Die werden als Erstes aussortiert und gelöscht (wenn sie nicht zufällig eine Straftat aufgezeichnet haben), was soll ich als Jäger damit? Die fressen nur Platz auf der Festplatte.

Und ich richte sie ja auch gerade auf Stellen aus, die wegen des Wildes relevant sind. Und genau da laufen in der Regel keine Menschen herum (denn sonst wäre das Wild ja nicht mehr dort).

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PatchrinT  29.05.2024, 13:00
@Waldmensch70

wenn ich also eine große Wiese habe die brach liegt,genutzt wird wie auch immer,vom sohn Modifiziert wird,dann wird sie landwirtschaftlich genutzt? Das ist mir jetzt total neu und zum lachen.

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Waldmensch70  29.05.2024, 13:03
@PatchrinT
nachts sind alle Katzen grau. Die Beweislage würde sehr schwer bis unmöglich sein

Glaube das mal nicht.

Die Kameras haben Nachtsicht. Die nehmen auch bei völliger Dunkelheit per Infrarot auf. Und die Bilder werden heute oft von den Kameras direkt per Mobilfunk hochgeladen in einen Online-Speicher. Du hast in dem Moment wo Du Dich der Kamera näherst und an der Kamera herumhantierst also bereits die Beweisfotos selber geliefert. Und eine nachträgliche Zerstörung der Kamera oder der Speicherkarte ändert dann auch nichts mehr.

Und es gibt durchaus auch Stellen mit mehrere Kameras, die sich jeweils gegenseitig im Blickfeld haben.

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Waldmensch70  29.05.2024, 13:08
@PatchrinT
wenn ich also eine große Wiese habe die brach liegt,genutzt wird wie auch immer,vom sohn Modifiziert wird,dann wird sie landwirtschaftlich genutzt?

Die hat ja eine offizielle Nutzung laut Bodennutzungsplan.
Eine Bekannte wollte genau das machen: Eine Wiese kaufen und die dann einzäunen und als Hundeübungsplatz verwenden. Ist ihr untersagt worden von der Gemeinde, weil das als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesenes Land ist und sie die Wiese zwar erwerben, dann aber nicht für andere Zwecke verwenden darf.

Und worüber diskutieren wir hier jetzt überhaupt?

Kann Dir doch vollkommen egal sein, ich habe nur die Gesetzeslage geschildert, ob die Dir gefällt ändert ja nichts an den Gesetzen.

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PatchrinT  29.05.2024, 13:24
@Waldmensch70

ob es jemandem interessiert oder nicht,es ist eben aus Datenschutzrechtlichen Gründen eine Grauzone. Ob Menschen eine aufnahme sich gefallen lassen oder nicht,hängt von jedem selber ab. Aus diesem Grund musste ich eine Cam die Richtung Carport zeigte und leider etwas die Haustür vom Nachbarn aufnahm,anders positionieren. Auf Wunsch vom O-Amt,denn die standen nämlich eines Tages vor der tür. In FS Fall ist eine wildcam an einer Stelle aufgebaut die eigentlich für "Wild" uninteressant ist,oder nicht? Es sei denn die jäger möchten gerne Häschen und Hamster in ihr fotoalbum kleben. Also,mein lieber Mann.....ich kenne einen Fall der mich damals beschäftigt hat und als Notwehr vor Gericht gekommen ist. Da hat eine Grundstücksbesitzer einen Britischen soldaten nachts mit einer Flinte "an die Wand" genagelt. Grund: dieses Grundstück liegt in einer Wohnsiedlung direkt am Wald das zum Truppenübungsplatzes gehörte. Und da die Briten nicht damit aufhörten sein Grundstück als "Übungsgelände" zu nutzen,Biwak zu machen,Lebensmittel verstreuten und in die Büsche geschi......haben,griff er zu diesen Maßnahmen. Es ging lang hin und her. Ich weiß nur das er vor Gericht wegen Notwehr freigesprochen wurde. Er besaß einen gültigen Waffenschein. Er sagte einfach,und blieb dabei,einen einbrecher geschnappt zu haben und wusste nicht das es ein soldat war. Nach diesem Vorfall wurde eine Linie gezogen und kein soldat kam mehr auf dieses Grundstück. Ich bin am Thema vorbei,sorry.

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Waldmensch70  29.05.2024, 13:48
@PatchrinT

OK, verstehe ich ja auch.

Aber Du musst ja nicht versuchen Dich hier als "tollen Hecht" mit markigen Sprüchen zu positionieren (nach dem Motto "dann wäre die Kamera die längste Zeit dort gewesen" oder so ähnlich), wenn Du etwas wissen willst. Wir können da doch auch einfach vernünftig mit einander drüber reden.

Ob Menschen eine aufnahme sich gefallen lassen oder nicht,hängt von jedem selber ab. Aus diesem Grund musste ich eine Cam die Richtung Carport zeigte und leider etwas die Haustür vom Nachbarn aufnahm,anders positionieren.

Der Unterschied hier zu deinem Beispiel ist Folgender:

Du hast mit Deiner Kamera auf Deinem Grundstück das befriedete Privatgelände Deines Nachbarn in einer Wohngegend aufgenommen.

Stimmt, das ist so nicht erlaubt.

Aber der Jäger ist auf dem unbefriedeten Gelände dort mit Wissen und Erlaubnis des Landeigentümers tätig. Und er filmt dabei keine befriedeten Privatgrundstücke Anderer, so wie Du es in Deinem Fall getan hast.

   

 In FS Fall ist eine wildcam an einer Stelle aufgebaut die eigentlich für "Wild" uninteressant ist,oder nicht?

Nein, wo steht das?

Das ist ein umbefriedetes Grundstück und der Jäger hat das offiziell zur Jagd gepachtet, ist also dort mit Wissen und Erlaubnis der Jagdgenossenschaft tätig, zu der auch der FS gehört. Und das auf den Grundstücken die zur bejagenden Fläche gehören.

Und für das "Hamster-Fotoalbum" nimmt kein Jäger die Bilder auf. Das wird doch jetzt wieder unsachlich. Die Bilder werden aufgenommen um z.B. zu kontrollieren welche Tiere da eine Kirrung aufsuchen, eine bestimmte Dickung als Lagerplatz verwenden, wie viele und welche Tiere dort in der Regel durchziehen auf dem betreffenden Wildwechsel, wo geeignete Plätze für das Aufstellen einer Falle sind etc.

   

Der Rest ist hier, wie Du schon selber sagst, Off-Topic. Aber eine interessante Geschichte.

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ThisIsJustMeDE  11.06.2024, 18:57
@PatchrinT

Du verwechselst hier den heimischen Garten mit dem Besitz von Land.

Ich stell sie etwas höher,richtung Nachbarins Balkon

du Filmst damit ja aber eben gerade ins Befriedete Besitztum und den Geschützen Persönlichen Bereich deiner Nachbarin hinein. Der Unterschied ist dir unverständlich?

Sollte ich als Beispiel als Eigentümer und/oder mit Familie "ins Bild" laufen,so würde ich mich mit dem Jäger vor Gericht wiedertreffen

Würdest du nicht. Das Gericht würde es wahrscheinlich ablehnen das überhaupt zu verhandeln. Dein gefühltes Recht ist in diesem Fall halt einfach ein uninformiertes Bauchgefühl...

Ich würde sogar noch weitergehen und mir einen Hund anschaffen der dieses Gelände patroiliert.

Ja der Jäger wird einfach die Ämter einschalten. Ein regelmäßig im Revier freilaufender Hund der das Wild hetzt und stört. Ggf. kann das so weit gehen dass der Jäger den Hund in Ausübung des Jagdschutzes erlegt.

Und ich würde mir nen Ast ablachen wenn dem jäger durch ihn die hose ausgezogen wird.

ja dein Lachen endet wahrscheinlich in dem Moment in dem der Jäger auf einen Angriff durch den Hund mit dem Einsatz der Fangschusswaffe reagiert... Und danach bist du auch noch mindestens wegen Fahrlässigkeit...

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ThisIsJustMeDE  11.06.2024, 19:07
@PatchrinT
ob es jemandem interessiert oder nicht,es ist eben aus Datenschutzrechtlichen Gründen eine Grauzone. Ob Menschen eine aufnahme sich gefallen lassen oder nicht,hängt von jedem selber ab.

nein ist es in der Öffentlichkeit nicht. Das Foto darf nicht veröffentlicht werden aber grundsätzlich darf dich jeder in der Öffentlichkeit Fotografieren. Wie gesagt: Deine gefühlte Rechtsauffassung zu dem Thema ist nichts als ein Gefühl.

Aus diesem Grund musste ich eine Cam die Richtung Carport zeigte und leider etwas die Haustür vom Nachbarn aufnahm,anders positionieren.

Wieder verkennst du den Unterschied zwischen Öffentlichkeit und befriedetem Besitztum...

In FS Fall ist eine wildcam an einer Stelle aufgebaut die eigentlich für "Wild" uninteressant ist,oder nicht? Es sei denn die jäger möchten gerne Häschen und Hamster in ihr fotoalbum kleben.

wie kommst du auf diese These? hast du da irgendeinen Beleg für?

Da hat eine Grundstücksbesitzer einen Britischen soldaten nachts mit einer Flinte "an die Wand" genagelt. Grund: dieses Grundstück liegt in einer Wohnsiedlung direkt am Wald das zum Truppenübungsplatzes gehörte. Und da die Briten nicht damit aufhörten sein Grundstück als "Übungsgelände" zu nutzen,Biwak zu machen,Lebensmittel verstreuten und in die Büsche geschi......haben,griff er zu diesen Maßnahmen.

Wieder die Verwechselung von einem befriedetem Grundstück am Haus mit dem worüber wir hier reden...

Er besaß einen gültigen Waffenschein.

Ziemlich wahrscheinlich nicht. Sonder eine Waffenbesitzkarte. Ich wüsste auch nicht dass auch nur eine Person (von den wenigen die es mit Waffenschein gibt) in Deutschland auf seinem Waffenschein eine Langwaffe eingetragen hätte.

Er sagte einfach,und blieb dabei,einen einbrecher geschnappt zu haben und wusste nicht das es ein soldat war. Nach diesem Vorfall wurde eine Linie gezogen und kein soldat kam mehr auf dieses Grundstück. Ich bin am Thema vorbei,sorry.

Meilen weit. wahrscheinlich bist du mit der Story sogar im Märchenwald angekommen.

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PatchrinT  11.06.2024, 19:25
@ThisIsJustMeDE

ob du es glaubst oder nicht,diese "Geschichte" oder "Märchen",ist wirklich so passiert. Und ob Waffenschein oder Besitzkarte geht mir am Ar....vorbei. Ich hätte das gleiche gemacht auch ohne einen Schein.

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PatchrinT  11.06.2024, 19:29
@ThisIsJustMeDE

.....und sollte dieses passieren dann weiß ich ja des Jägers .........../lass deine fantasie freien Lauf

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PatchrinT  11.06.2024, 21:25
@ThisIsJustMeDE

nana,wie wollen jetzt nicht ausfällig werden oder? Ausserdem kennst du mich nicht.

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ThisIsJustMeDE  11.06.2024, 21:35
@PatchrinT

was ich lese reicht. Keine Ahnung von der Rechtslage. Ganz viel Bauchgefühl und Meinung. Faktenwissen? 0

Verachtenswert

Und dann immer schön markige Sprüche. Jeder kennt den Spruch: Hunde die Bellen...

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Man könnte das Ordnungsamt einschalten. Einzäunen wäre bei dieser Größe finanziell nicht tragbar. Ein selbstaufgestelltes Schild mit "Betreten verboten" ist irrelevant,ist nur gültig wenn es das O-Amt aufstellt oder den auftrag dafür genehmigt. Meiner Meinung nach kannst du dem jäger alles verbieten was auf dem Grundstück von dritten gemacht wird,dazu gehören betreten,Jagen,Cam aufstellen(Datenschutzgründen). Bei letzteren bin ich mir sogar sehr sicher das er sich strafbar macht. Wir leben in Zeiten wo die eigene Hauskamera nicht den öffentlichen Bereich aufnehmen darf. Ich weiß das man einen Privaten Wald als Beispiel nicht einzäunen darf und keinem die Benutzung(durchwandern) verbieten darf. Wiese und Wald sind aber zwei paar Schuhe. Meine Angaben sind ohne Gewähr und bitte eine Behörde einschalten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Liebe den Wald,Natur,Reptilien und Griech. Landschildkröten

Waldmensch70  29.05.2024, 12:12
Meiner Meinung nach kannst du dem jäger alles verbieten was auf dem Grundstück von dritten gemacht wird,dazu gehören betreten,Jagen,Cam aufstellen(Datenschutzgründen). Bei letzteren bin ich mir sogar sehr sicher das er sich strafbar macht.

Falsch. So einfach ist das nicht. Siehe meine Antwort.

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ThisIsJustMeDE  11.06.2024, 19:14
Man könnte das Ordnungsamt einschalten.

Womit? "Guten Tag liebes Ordnungsamt ich bin Mitglied der Jagdgenossenschaft X. Jäger Y zahlt uns Geld dafür im Revier unserer Genossenschaft zu jagen. Und jetzt betritt er dieses Revier einfach und Jagd dort! Helfen sie mir!!!"

Einzäunen wäre bei dieser Größe finanziell nicht tragbar.

Und Rechtlich nicht zulässig.

in selbstaufgestelltes Schild mit "Betreten verboten" ist irrelevant,ist nur gültig wenn es das O-Amt aufstellt oder den auftrag dafür genehmigt.

Wird es nicht. Die TE darf der Allgemeinheit das Betreten NICHT verbieten. Erst Recht nicht dem Jagdpächter der von ihr (als Teil der Jagdgenossenschaft) das Revier gepachtet hat. Es gibt Fällen in denen das doch geht. Danach Haftet die TE aber für Wildschäden im Revier, wenn der Jäger die Quoten nicht erfüllen kann usw. Zusätzlich wird der Rest der Jagdgenossenschaft nicht erfreut sein.

Meiner Meinung nach kannst du dem jäger alles verbieten was auf dem Grundstück von dritten gemacht wird,dazu gehören betreten,Jagen,Cam aufstellen(Datenschutzgründen).

wie wir bereits x Fach erklärt haben ist das nicht richtig.

Bei letzteren bin ich mir sogar sehr sicher das er sich strafbar macht.

Google doch wenigstens einfach mal "Fotos machen Öffentlichkeit" Dass du dir sicher bist bestätigt nur deine Ahnungslosigkeit.

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Wofür benutzt ihr 75 hektar wiese? Bewirtschaftet ihr die auch? Also wer kümmert sich darum dass die überhaupt in schuss bleibt und kommt haöt drauf an ob das landschaftsschutzgebiet is ig