muss ich gutscheine annehmen?arge will mir gutscheine austellen?

7 Antworten

Ich vermute du hast schon länger Probleme mit der ARGE denn es ist so das wenn du zuviele Sperren laufen hast und/oder du zu X Terminen nicht erschienen bist die als letzte Stufe der Saktionen die die Möglichkeit haben gar kein Geld mehr auszuzahlen sondern Gutscheine die du in ausgewählten Geschäften einlösen kannst (kein tabak und Alkohol).

Einfach aus Spass machen die das nicht, a muss so einiges vorgefallen sein.

Das Jobcenter (so heißt die ARGE seit Monaten) darf dir Gutscheine anbieten, wie es will.

Die Frage ist vielmehr, ob das Jobcenter zusätzlich noch Bargeld geben muss. Das muss das Jobcenter nur in diesem Fall:

SGB I § 42 Vorschüsse (1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__42.html

Ob dieser Fall der Fall ist, musst du kucken! Wenn nicht, dann hast du keinen Anspruch auf Bargeld - und die Gutscheine sind einfach ein freiwilliges Trostpflaster des Jobcenters!

Fragen zum Anspruch auf Bargeld:

A) Ist dein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach schon geklärt?

B) Oder fehlen dazu noch Unterlagen und Bearbeitungen?

Im Fall von A): Hier hast du Aussicht auf Erfolg, wenn du einen Vorschuss beantragst in Form von Geld!

Im Fall von B): Hier hast du Glück, wenn du aus freiwilligen Stücken Gutscheine bekommst vom Jobcenter!

Welcher Fall bei dir zutrifft, A) oder B), das frage am besten mal direkt beim Jobcenter - und im Streitfall kannst du dann Widerspruch einlegen und später auch klagen, wenn dein Antrag auf einen Vorschuss in Geld abgelehnt wird.

Gruß aus Berlin, Gerd

Das Jobcenter erbringt Leistungen in Geld, oder Geldeswert... Lebensmittelgutscheine sind vollkommen normal... Der Grund warum man die bekommt ist jedoch immer ein anderer.

Aber letztendlich nur deswegen, weil du im Moment kein richtiges Geld von denen bekommen kannst.

Wenn es um Gutscheine für Lebensmittel geht, nein! Geh' zur Arbeitslosenberatung und lass Dir ein Widerspruchsschreiben aufsetzen. Das gilt auch, wenn die Arge das als Disziplinierungsinstrument einsetzen will.

Zitat:

Nach einer aktuellen Eil-Entscheidung des Sozialgerichts Bremen ist es nicht statthaft, wenn das Jobcenter bzw. die Arge den Hartz-4-Empfänger auf Lebensmitteltafeln oder aber auf Gutscheine für Lebensmittel verweist, anstatt ihm ein Darlehen für Lebensmittel zu gewähren, wenn er mittellos ist und seine Regelleistung verbraucht hat, AZ: S 26 AS 528/09 ER.


blondie1705  19.09.2013, 11:53

Manchen Leuten kann man kein Geld in die Hand geben, auch das sollte hinreichend bekannt sein.

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lastgasp  19.09.2013, 12:01
@blondie1705

In diesem konkreten Fall können wir das wohl kaum beurteilen. Wir können nicht einmal wissen, ob es um den reinen Lebensunterhalt oder um Beratungsgutscheine bzw. um einmalige Hilfe wie ein Kinderbett geht. Jede Medaille hat halt 3 Seiten, für Dich allerdings nicht einmal 2. Schade eigentlich.

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blondie1705  19.09.2013, 15:31
@lastgasp

Schon wieder eine voreilige Meinung. Deine Antwort war so geschrieben, dass sie auf alle Leute zutrifft, dem hab ich mich bei meinem Kommentar angeschlossen. Du gehst nun aber in Deinem weiteren Kommentar nur auf diesen speziellen Fall ein.

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lastgasp  19.09.2013, 18:24
@blondie1705

Manchen Leuten kann man kein Geld in die Hand geben, auch das sollte hinreichend bekannt sein.

Dein Kommentar war natürlich ein Plattitüde. Das Bremer Urteil besagt, das selbst Leute, die nicht mit Ihrem Geld auskommen, nicht mit Gutscheinen oder Verweis auf die Tafel abgespeist werden dürfen. Das ist natürlich eine Praxis, die für die meisten Leute in diesem Forum entweder aus Ignoranz-Gründen oder genereller Verachtung für ALG 2-Bezieher inakzeptabel ist. Die möchten gnadenlose Sanktion der Sozialschmarotzer und behaupten dann natürlich in einem Atemzug, dass Miete generell von der ARGE an den Vermieter gezahlt wird, was genau so ein Quatsch ist.

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Häää, das habe ich ja noch nie gehört. Gutscheine sind keine Zahlungsmittel. Frag die Arge mal, ob Du Deine nächste Miete mit deren Gutscheinen bezahlen sollst??????


Alpollo91  19.09.2013, 11:49

Gutscheine sind Zahlungsmittel... sog. Lebensmittelgutscheine.

Und die Miete zahlt das Jobcenter direkt an den Vermieter.

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blondie1705  19.09.2013, 11:54
@Alpollo91

Mit diesen Gutscheinen kann man jederzeit bei Aldi einkaufen, ist völlig normal dort.

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Charizman  19.09.2013, 12:20
@Alpollo91

Das Jobcenter zahlt die Miete nicht direkt an den Vermieter. Zumindest meine nicht und gehört habe ich das auch noch von keinen. Ich hatte früher mal gehört als es noch das Sozialamt gab, daß die Miete direkt an den Vermieter ging, aber auch nicht in jedem Fall.

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lastgasp  19.09.2013, 12:49
@Alpollo91

Vorsicht: gefährliches Halbwissen! Die Miete wird selbstverständlich an den ALG II Empfänger ausbezahlt. Die Direktzahlung an den Vermieter ist die Ausnahme, wenn beispielsweise eine Abtretungserklärung vorliegt oder eine Vormundschaft existiert.

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