Muss ich eine Meldebescheinigung für einen Arbeitslosengeldantrag abgeben?
Also das Arbeitsamt schreibt jeden Mist rein, die mich nicht zutreffen um die Sache kompliziert zu machen. Jetzt steht da unter den Punkten auch noch Meldebescheinigung drin. Obwohl ich betont habe, dass sich an meiner Situation nix geändert hat. Ich wurde ja gekündigt, es ist ein Weiterbewilligungsantrag, was ich beantrage. Ich hatte bisjetzt noch nie eine Meldebescheinigung überreicht.
Frage ist : Muss ich die Meldebescheinigung jetzt besorgen und abgeben oder ist das nicht nötig
Glück auf
2 Antworten
gibt die Dokumente ab, die gefragt sind. Wenn du nicht die komplette Liste abarbeitest, kann es sich mit deinem Antrag ziehen, weil unvollständig. Was ist denn da so kompliziert daran? Lieber ein Papier/ Dokument mehr abgegeben als zuwenig.
Wenn du noch nie eine Meldebescheinigung abgegeben hast, musst du das eben jetzt machen, weil die in deinen Unterlagen fehlt. Praktischer wäre natürlich der Gläserne Bürger, bei dem man per Knopfdruck all diese Informationen hat.
Aber hier nunmal liegt es in deiner Verantwortung korrekt mit dem Amt umzugehen. Viel Glück und ärgere dich nicht sondern sei froh, dass du abgesichert bist.
frage genau das dein Amt. Wir können hier doch keine Auskunft geben, da wir a) keine Experten sind und b) die ganzen Daten über dich nicht haben, um das auszurechnen. Im Internet gibt es doch bestimmt Seiten, auf denen alles genau erklärt wird.
Hier ein bisschen Info zur Beantragung
ALGI https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld/so-beantragen-sie-arbeitslosengeld
ALGII https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/arbeitslosengeld-2-beantragen
ja, dann besorge Dir doch diese Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt, wenn sie eine ausdrücklich haben wollen. eigentlich braucht man das nur beim 1. antrag.
Wie gesagt auf dem Papiere stehen viele Sachen drin, die mich nicht zutreffen, vielleicht das auch nicht. Weil mein Wohnort ist ja immer noch gleich geblieben, deswegen dachte ich mir vielleicht ist das unnötig. Aber ich sollte lieber auf Nummer sicher gehen
sende Kopie vom Mietvertrag denen hin mit dem Antrag zusammen und das sollte auch ausreichen. kontoauszüge der letzten 3 Monate in Kopie auch hinsenden und das reicht aus. das, was nicht zutrifft, streicht man durch. es ist in jedem antrag vieles, was nicht auf jeden zutrifft und das lässt man auch weg dann.
Mutterpass, Studentenausweis, Miete dies und das
ja, dann füge alles das bei, wenn Du das hast. Miete auf jeden Fall nachweisen. Studenten steht kein ALG II zu.
Ja genau die Kontoauszüge muss ich noch erledigen, aber ich wohne ja nicht zur Miete. Also ich hab nichts mit Miete zu tun.
wie wohnst Du denn? ALG I kann Dir zustehen. ALG II nicht zusammen mit Student-sein möglich und Student-sein auch nicht zusammen mit Sozialhilfe möglich. Geh mal in ein Alosenforum. ELO-Forum. mutterpass weiß ich nichts zu.
Ich wohne bei meinen Eltern. Für ALG 1 muss man ja innerhalb 2 Jahre mindestens 1 Jahr gearbeitet haben
ja, 9 Monate muss man gearbeitet haben innerhalb von 2 Jahren für ALG I. Gib alles wahrheitsgemäß an im Antragsformular und gehe in eine Sozialberatung KALZ KÖln z.B. Die beraten auch per Tel und Fax und Online.https://www.koelnerarbeitslosenzentrum.de/
Das sind doch nur die Belege, wenn die auf dich zutreffen. Wenn du schwanger bist musst du das sagen, genauso wenn du Student bist. Wenn du nicht zur Miete wohnst, etc. ... All das wird nämlich bei ALGII berücksichtigt. Ein Student bekommt kein ALGII, wenn man schwanger ist, hat man besonderen Schutz und wenn man Miete zahlt, wird das ja vom ALGII übernommen. Nimm einfach aus der Liste, was du beantworten kannst. Du wirst beim Arzt ja auch gefragt, ob du schwanger bist, bevor bestimmte Untersuchungen gemacht werden. Das ist hier doch auch so. Die Meldebescheinigung ist ja wichtig, damit das Amt sieht ob du in deren Zuständigkeitsbereich fällst oder nicht ein anderes Amt für dich zuständig ist.
dann gehe selbst ins Jobcenter und lasse Dich da beraten und stelle da den Antrag persönlich und im Sozialamt zusätzlich auch den Antrag stellen und dann erfährst Du ja, wer für Dich zuständig ist. Und im BAFÖG-Amt kannst Du Dich auch erkundigen, fragen gehen und Antrag stellen und das, was nicht für Dich möglich ist, wird dann auch abgelehnt mit einem Bescheid. kann ich von hier aus nicht sehen.
Wie lange dauert der Spaß denn und wie viel wird mich das kosten ?