Muss ich die Kosten übernehmen trotz Abgabe?
Hallo.
ich habe eine Frage und zwar habe ich vor ungefähr 4 Monaten meine beiden Katzen abgegeben zu einer Dame. Ich habe die beiden bei EBay Kleinanzeigen verkauft leider ohne Kaufvertrag. Jetzt meinte die neue Besitzerin das die beiden beim Tierarzt waren und die eine hatte jetzt eine OP die wohl teuer war. Sie meinte das ich mich bei den Kosten des Tierarztes beteiligen soll da ich was ich auch zugebe gemeint habe ich habe sie noch nicht lange was nicht stimmte aber sonst was alles richtig. Jetzt will Sie einen Anwalt einschalten muss ich jetzt Angst haben das ich Ärger bekomme?
3 Antworten
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Es sind nicht mehr deine Katzen, also musst du auch nicht mehr zahlen. Wenn du schon krank gewesen wären als du sie verkauft hast, hätte man drüber streiten können, aber so...
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nein.
gekauft wie besehen, nach treu und glauben.
du musst nichts zahlen.
es gibt keinen schriftlichen vertrag, also gelten die gesetzlichen vorgaben.
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Hi,
Du bist ja mutig, mit deiner Aussage: ( du musst nichts zahlen.)
Das GewährleistungsrechtDie Ansprüche, die Käufer:innen gegenüber Verkäufer:innen haben, werden durch das deutsche Gewährleistungsrecht im BGB geregelt. Dabei werden aber auch die Rechte der Verkäufer:innen nicht vernachlässigt. Diese haben beispielsweise immer ein Recht auf Nacherfüllung. Das bedeutet, sie dürfen den Mangel beheben und müssen nicht direkt die Ware umtauschen oder das Geld zurückerstatten. Für die Nacherfüllung gilt in der Regel eine Frist von 14 Tagen.
Die Nacherfüllung kann auch von Kund:innen verlangt werden, statt beispielsweise einem Umtausch oder Rückerstattung. Entstehen Verkäufer:innen dabei zu hohe Kosten, dürfen diese die Nacherfüllung aber auch verweigern und eine alternative Methode nutzen.
Es besteht für Käufer:innen immer auch ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn Verkäufer:innen nicht in der Lage sind, die Gewährleistung zu erbringen. Dann muss weder die Ware zurückgegeben werden, noch dürfen Händler:innen dann einen Anspruch auf Bezahlung stellen.
Käufer:innen dürfen den durch den Mangel verursachten Wertverlust zurückverlangen, indem sie auf eine Minderung des Kaufpreises bestehen. Das ist bereits beim Kauf selbst möglich, wenn beispielsweise eine Macke oder Kratzer am Produkt erkennbar sind.
Es besteht auch ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn Käufer:innen durch einen beim Kauf vorhandenen Mangel Reparaturkosten entstanden sind oder der Mangel an der Ware Schäden an anderen Produkten verursacht hat.
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Nein, wenn sie den Tierarzt beauftragt, muss sie ihn auch bezahlen.