Muss ich die Einnahmen aus der Gartenarbeit versteuern, wenn ja, wie?
Hallo,
unsere Vermieter sind sehr alt geworden und können die Gartenarbeit sowie Heckenschnitt nicht mehr alleine bewältigen und haben angefragt, ob ich das übernehmen kann. Ich sagte, grundsätzlich kein Problem und ich frage mich jedoch, wie ich das versteuern muss. Die arbeit fällt dann immer im Sommer regelmäßig an und weil ich auch der Mieter bin, will ich dafür nur wenig geld haben. Ich wollte eigentlich gar kein geld, doch der Vermieter gibt mir nach Ende des Sommers immer 500 Euro. Muss ich das versteuern?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/kegus/1463430630365_nmmslarge__82_36_648_648_d74723fae3cf5697f774380b2d85f78b.jpg?v=1463430632000)
Nachbarschaftshilfe kann unter bestimmten Voraussetzungen nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei sein (Ehrenamtspauschale). Die Zahlung wäre dann eine Aufwandsentschädigung.
Nach dem, was ich aktuell recherchiert habe, fällt die von Dir ausgeübte Tätigkeit da wohl aber nicht darunter. In dem Fall sind das m. E. sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Diese sind bis zu einem Betrag von 256 EUR nicht steuerpflichtig, das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Deine 500 EUR wären demnach voll steuerpflichtig.
Hinweis: Das Vorgenannte ist meine derzeitige unmaßgebliche Meinung, die noch nicht vollständig geprüft wurde. Wenn ich dran denke, lese ich das am Montag nochmals nach.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Soweit ich weiß sind die 500 Euro vom Vermieter für Gartenarbeit und Heckenschnitt zwar steuerfrei, da sie unter den Freibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen fallen. Sie müssen aber dennoch in der Steuererklärung angegeben werden.
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Ok, danke.
Hier geht es um die Begünstigung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Dafür müsste der Auftraggeber den Auftragnehmer aber tatsächlich als geringfügig Beschäftigten oder kurzfristig Beschäftigten anstellen mit den damit verbundenen Meldepflichten und Entrichtung von entsprechenden Beiträgen. (Am ehesten kurzfristig, hier wären Beiträge zu UV zu zahlen.) https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialversicherung/Geringfuegige-Beschaeftigung/kurzfristige-beschaeftigung-art.html
Hast Du eine Referenz für Deine Aussage? Ein spezieller "Freibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen" wäre mir unbekannt. Aber vielleicht meinst Du in etwa dasselbe, was ich in Bezug auf die Ehrenamtspauschale gelesen habe?