Muss ich den Betrag an PayPal trotzdem zahlen?
Folgendes: Mein kleiner Bruder hat über mein PayPal etwas bezahlt und das über Freunde & Familie. Dann musste ich noch feststellen, dass der Verkäufer ein Betrüger ist und die Ware nicht versenden wird, da er diese nicht besitzt.
Auf meinen PayPl Konto steht schon -350€, jedoch wurde das noch nicht von meinem Bankkonto abgezogen. Daraufhin habe ich mein ganzes Geld abgebucht, damit das nicht abgezogen wird.
Jedoch hat ja jetzt PayPal das erstmal für mich bezahlt. Wird PayPal versuchen mir das Geld weiterhin abzubuchen oder glaubt ihr, wenn ich PayPal die Situation schildere, verlangen sie das Geld nicht mehr von mir, sondern quasi von dem Betrüger, der das Geld schon auf seinem PayPal hat?
10 Antworten
Folgendes: Mein kleiner Bruder hat über mein PayPal etwas bezahlt und das über Freunde & Familie.
Du alleine bist für Deinen PayPal-Account verantwortlich.
Und wenn Du entgegen den von Dir als gelesen angeklickten PayPal-Nutzungsbedingungen jeman anderen da ranlässt, dann geht das alleine auf Deine Kappe.
Wird PayPal versuchen mir das Geld weiterhin abzubuchen...
Selbstverständlich, was denkst Du denn?
...oder glaubt ihr, wenn ich PayPal die Situation schildere, verlangen sie das Geld nicht mehr von mir, sondern quasi von dem Betrüger, der das Geld schon auf seinem PayPal hat?
Nein, Du hast doch ein Geldgeschenk an ein Familienmitglied oder einen Freund gemacht.
Und wenn Du PayPal jetzt Deine Story erzählst, dann fliegst Du raus, nachdem die Forderung Dir gegenüber eingetrieben ist; ganz einfach.
Paypal wird das Geld von dir einfordern und es auch bekommen, wenn nicht freiwillig dann regelt ein Gericht das.
Paypal kann ja nichts dafür das du fahrlässig deine Kontodaten anderen überlässt und diese dann vorsätzlich ohne Schutz das Konto nutzen.
Auch denen muss er das Geld freiwillig geben, tut er das nicht kommt der Fall vor Gericht und erst dann kann ihm das Geld gegen seinen Willen genommen werden.
Nochmal: Da kommt nichts "vor Gericht".
Ich vermute mal du gehörst genau zu diesen Menschen, die entweder einen Mahnbescheid noch nie gesehen oder nie richtig gelesen haben. Selbiges gilt auch für eine Vollstreckungsbescheid. Davon mal ab, beides kann man Widersprechen.
Natürlich musst du das bezahlen. Und PayPal wird auch das Geld kriegen.
Wenn nicht, lernst du PayPal ihr Inkasso kennen, oder ihre KSP Rechtsanwälte und zack zahlst du 500€ statt 350€.
Die gehen soweit, das irgendwann der Gerichtsvollzieher vor deiner Tür steht, bis hin zur Konto Pfändung.
Ach ja, der ganze Vorfall wird dich auch dein PayPal Konto kosten:
Du hast massiv gegen die AGB´s verstoßen:
- Du hast andere Leute Zugriff gewährt
- Du hast PayPal um die Gebühren betrogen
- Du hast trotz eines realen Kaufes, ausgewählt das es ein Geld Geschenk war an einem Freund oder Angehörigen.
Paypal wird das Geld von Dir einfordern.
Genau für den Fall gibt es nämlich den Unterschied zwischen "Freunde und Familie" und "Verkäufer".
Um genau so einen Fall zu verhindern fragt Paypal Dich, ob Du an einen Freund oder die Familie Geld schickst oder ob es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt. Im zweiten Fall können sie das Geld nämlich eine Weile zurückhalten. Du hast falsche Angaben gemacht und damit verhindert, daß Paypal sich schützen kann.
Also bist du selber verantwortlich.
Was kann Paypal dafür, dass Du die Ware nicht bekommen hast?
Du hast bei Paypal Schulden und die musst Du natürlich begleichen. Paypal ist eine Bank, nichts Anderes.
Und da Du Dein Geld jetzt vom Konto geholt hast, so dass sie es ggf. nicht bekommen, das führt höchstens dazu, dass Du einen negativen Vermerk bekommst, weil Du Schulden machst, die Du nicht begleichst. - Damit stehst Du also schlecht da. Die Bank merkt sich sowas.
Was Deinen kleinen Bruder betrifft: Ebenfalls Dein Problem, warum hatte er Zugriff auf Dein Konto? Das ist in Deiner Verantwortung und somit ebenfalls Dein Verschulden.
ERGÄNZUNG:
Paypal interessiert es doch nicht, ob Du bei einer nicht versicherten, privaten („Freunde & Familie“) Transaktion betrogen worden bist. Das ist doch Dein Problem. Warum sollten sie Dir deshalb Geld schenken, wenn Du „sie anrufst und das erklärst“?
Was kann Paypal dafür, dass Du die Ware nicht bekommen hast?
Meine Güte deswegen zahlt man doch mit "Paypal" um das Geld zur Not (also wenn der Verkäufer unlauter ist) zurückholen zu können .
Jeder Kunde hat doch auch das Recht, innerhalb einer gewissen Frist vom Kauf zurückzutreten .
Meine Güte deswegen zahlt man doch mit "Paypal"
Du hast offensichtlich den Unterschied von geschäftlicher (dafür aber mit Gebühren behafteter) Übertragung und „Geld an Freunde & Familie senden“ nicht verstanden.
Meine Güte deswegen zahlt man doch mit "Paypal" um das Geld zur Not (also wenn der Verkäufer unlauter ist) zurückholen zu können .
Falsch, niemand kann über PayPal "Geld zurückholen"; und bei Zahlung per PP F&F erst recht nicht.
Jeder Kunde hat doch auch das Recht, innerhalb einer gewissen Frist vom Kauf zurückzutreten .
Auch das ist falsch, ein Widerrufsrecht hat man nur bei Fernabsatzgeschäften mit gewerblichen Verkäufern.
Dein Nichtwissen ist geradezu erschreckend.
Da ist Unsinn. Ein Gericht "regelt" da gar nichts.
Wenn ist das Inkasso alleine. Die Forderung wird an ein Inkasso verkauft.