Muss ich das Einstiegsgeld an das Jobcenter zurückgeben wenn ich meine Arbeit wegen kaum Arbeit nach 16 tage verlieren würde?

2 Antworten

Gemäß § 16 SGB II handelt es sich bei "Einstiegsgeld" um eine "Subvention" die rückwirkend aufgerechnet nur bis in Höhe des bereinigten Tatsacheneinkommens gegenüber der ursprünglich zustehenden Sozialleistung im Zuverdienstbereich gegengerechnet werden kann , wenn dieses nicht bereits regelmäßig monatlich während der Übergangsphase gegenüber der ergänzenden Staatsbeihilfen regelmäßig ermittelt und aufgerechnet wurde. ( Aufstockung bedarfsgerecht )

Es wären dann nur im Voraus zu viel gezahlte Leistungsanteile in der Ergänzung / Aufstockung gegenüber dem tatsächlichen Real-Erwerbseinkommen ( bereinigt ) rückwirkend zurück zu zahlen.