Muss ich beim Weiterbewilligungsantrag Punkt 2 ausfüllen obwohl ich erst in August 2021 umziehe?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein. Du musst nur zeitnah zum Umzug die neue Adresse bekannt geben.

Steht doch alles genau erklärt da.

Oder warum sonst steht da z.B. einer, mehrere oder die gesamte BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) zieht bzw. ist zu diesem Zeitpunkt schon umgezogen ?

Also sind da entsprechende Angaben und ggf. schon vorhandene Nachweise zu erbringen.


Knospenblume 
Beitragsersteller
 12.06.2021, 11:10

Also bitte, versteh halt den Kauderwelsch nicht, außerdem ziehe ich das erste Mal nach Jahren wieder um, deswegen bitte nicht in solch Tonart antworten.

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