Muss ich bei Rollsplit 40KM/h fahren?

6 Antworten

Du musst dich immer an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit halten. Selbstverständlich kannst du auch geblitzt werden, wenn im Bereich des Splitts ein Tempolimit angeordnet ist und du dies überschreitest. Da das alte Zeichen 116 (Splitt, Schotter) nicht mehr neu aufgestellt wird und die bisherigen Schilder 2019 ungültig werden, wird künftig auf die Gefahr durch ein Schild mit Höchstgeschwindigkeit und Zusatzzeichen "Rollsplitt" oder auch nur mit dem allgemeinen Gefahrzeichen 101 (rotes Dreieck mit schwarzem Ausrufezeichen) und dem Zusatzschild ohne feste Geschwindigkeit hingewiesen. Auch wenn keine Geschwindigkeitsbegrenzung vorgeschrieben ist, bist du jederzeit verpflichtet, deine Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anzupassen (§ 3 Abs. 1 StVO). Was angepasste Geschwindigkeit genau bedeutet, ist Auslegungssache der Gerichte, die das erst entscheiden können, wenn jemand gerade nicht mit angepasster Geschwindigkeit unterwegs war...

Wenn du an einer Rollsplittstelle vorbeikommst, die nach der zweiten Alternative beschildert ist, kannst du folgenden Tatbestand erfüllen:

Tatbestands-Nr. 103600: Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. § 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat

Das ergibt 100 Euro Bußgeld, 28,50 Euro Verfahrenskosten und 1 Punkt. Dieser Tatbestand allein wird wohl eher selten von der Polizei geahndet werden, wahrscheinlicher ist dagegen dieser:

103601: Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit und gefährdeten dadurch Andere. § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

bzw. dieser:

103602: Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall. § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Das macht ein Bußgeld von 120 bzw. 145 Euro zuzüglich der oben genannten Verfahrenkosten und jeweils einen Punkt in Flensburg.

Falls tatsächlich ein Unfall durch unangepasste Geschwindigkeit passiert, kommen natürlich noch zivilrechtliche Ansprüche des Unfallgegners wie Schadensersatz und eventuell auch Schmerzensgeld auf den Verursacher zu.

Du musst dich an die fast immer vorhandene Geschwindigkeitsbegrenzung halten.
Einerseits weil es den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber angebracht ist und andererseits wird es dir dein Auto danken.Bei zu schnellem fahren beschädigst du dir die Radläufe und den Unterboden oder zumindest den Unterbodenschutz.
Sollte es keine Km/h-Begrenzung geben handelst du nach eigenem Ermessen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen sind einzuhalten. Wenn Du diese nicht einhälst, kannst Du selbstverständlich auch geblitzt werden. Ist wie in einer Baustelle, da musst Du ja auch 80 oder 60 km/h fahren und darfst nicht durch brettern.

Wenn eine Geschwindigkeitsbeschränkung steht, kann man geblitzt werden und eine Strafe erhalten. Da kannst durch die erhöhte Geschwindigkeit Steine aufwirbeln, die andere Fahrzeuge beschädigen oder Fussgänger treffen.

Dann freut sich der Lack und die Reifen bei diesem spitzen Rollsplitt. Außerdem der Hintermann könnte Dich verklagen, wenn Du zu schnell fährst und ihm einen Stein in die Scheibe knallt. Daher solltest Du auf die Geschwindigkeitsbegrenzung einhalten.