Muss ich bei meiner Mutter als Mieter eingetragen sein um nach Ihrem Tod die Wohnung/das Mietverhältnis zu übernehmen?
Ich hab mir zwar auf dieser Seite https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-101-tod-des-mieters-rechte-der-erben-ehegatten-und-familienangehoerigen.htm
was angelesen, und es scheint als Kind egal zu sein ob ich eingetragen bin oder nicht. Ich bin mir aber nie sicher ob ich was misverstehe.
Im Grunde geht's darum das sie immer noch die Wohnung hat in der ich großgewachsen bin. 40 Jahre. Dementsprechend is für 60m2 die Miete relativ günstig. Irgendwann wird's aber auch bei ihr zuende sein und wollte daher wissen ob ich ihr Mietverhältnis als ihr Sohn genauso übernehmen kann a) als eingetragener Mitmieter b) als Erbe (sie hat noch nen Bruder, sofern sie kein Testament schreibt und er noch am Leben ist, wäre er der Haupterbe??)
4 Antworten
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Nein.
Außerdem kann man sich nicht so einfach in einen Mietvertrag eintragen lassen.
Einer Vertragsänderung, das wäre es, müßten alle beteiligten Personen zustimmen.
Als Erbe trittst Du in den Mietvertrag ein.
Allerdings kann der Vermieter den Mietvertrag binnen 4 Wochen nachdem er vom Tod des Mieters erfahren hat außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Siehe BGB § 564
Solltest Du mit deiner Mutter eine gemeinsamen Haushalt führen, sprich mit in der Wohnung wohnen, trittst Du im Fall ihres Ablebens automatisch in den Mietvertrag ein. Der Vermieter könnte auch, wie oben geschrieben, kündigen, aber nur aus zulässigem Grund. Siehe BGB § 563
sie hat noch nen Bruder, sofern sie kein Testament schreibt und er noch am Leben ist, wäre er der Haupterbe??
Nein. Erben sind in erste Linie Kinder des Verstorbenen.
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In das Mietverhältnis trittst Du nur ein, wenn Du mit Deiner Mutter einen gemeinsamen Haushalt führst. Wenn Du der einzige Nachkomme Deiner Mutter bist, wird das Mietverhältnis mit Dir als Erben fortgesetzt. Der Vermieter hat dann allerdings das Recht das Mietverhältnis ausserordentlich innerhalb eines Monats zu kündigen (Du hast dieses Recht auch, willst es aber sicher nicht wahrnehmen).
Im übrigen bist Du als alleiniger Nachkomme in gerader Linie Erbe Deiner Mutter, ihr Bruder (Dein Onkel) hat damit nichts zu tun.
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Das kommt darauf an, ob Du noch mit der Wohnung wohnst oder nicht
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Eintragen heißt nicht wohnen, zudem müsste für die Änderung des Mietvertrages der Eigentümer zustimmen.
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"eintragen lassen" geht gar nicht. Denn gegen den Willen aller am Vertrag beteiligten Personen kann keine weitere Person in den Vertrag aufgenommen werden.
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Es geht nicht darum, ob du als Mieter im Mietvertrag stehst, sondern alleine, ob Du dort auch tatsächlich wohnst. Ansonsten hat der Vermieter nach dem Erbfall nämlich ein Sonderkündigungsrecht
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Als Kind steht nicht (unbedingt) im Mietvertrag und muß es zu diesem Zweck meiner Kenntnis nach auch nicht.
Das ist ja die Frage ob es Sinn mach sich jetzt schon eintragen zu lassen. Meine Mutter wird sicherlich noch 10-20 Jahre leben