Muss ich bei meiner Mutter als Mieter eingetragen sein um nach Ihrem Tod die Wohnung/das Mietverhältnis zu übernehmen?

4 Antworten

Nein.

Außerdem kann man sich nicht so einfach in einen Mietvertrag eintragen lassen.

Einer Vertragsänderung, das wäre es, müßten alle beteiligten Personen zustimmen.

Als Erbe trittst Du in den Mietvertrag ein.

Allerdings kann der Vermieter den Mietvertrag binnen 4 Wochen nachdem er vom Tod des Mieters erfahren hat außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Siehe BGB § 564

Solltest Du mit deiner Mutter eine gemeinsamen Haushalt führen, sprich mit in der Wohnung wohnen, trittst Du im Fall ihres Ablebens automatisch in den Mietvertrag ein. Der Vermieter könnte auch, wie oben geschrieben, kündigen, aber nur aus zulässigem Grund. Siehe BGB § 563

sie hat noch nen Bruder, sofern sie kein Testament schreibt und er noch am Leben ist, wäre er der Haupterbe??

Nein. Erben sind in erste Linie Kinder des Verstorbenen.

In das Mietverhältnis trittst Du nur ein, wenn Du mit Deiner Mutter einen gemeinsamen Haushalt führst. Wenn Du der einzige Nachkomme Deiner Mutter bist, wird das Mietverhältnis mit Dir als Erben fortgesetzt. Der Vermieter hat dann allerdings das Recht das Mietverhältnis ausserordentlich innerhalb eines Monats zu kündigen (Du hast dieses Recht auch, willst es aber sicher nicht wahrnehmen).

Im übrigen bist Du als alleiniger Nachkomme in gerader Linie Erbe Deiner Mutter, ihr Bruder (Dein Onkel) hat damit nichts zu tun.


HomerDOHSimpson 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 23:42

richtig, ich will dann in der Wohnung leben

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Das kommt darauf an, ob Du noch mit der Wohnung wohnst oder nicht


HomerDOHSimpson 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 23:42

Das ist ja die Frage ob es Sinn mach sich jetzt schon eintragen zu lassen. Meine Mutter wird sicherlich noch 10-20 Jahre leben

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sassenach4u  30.06.2024, 07:59
@HomerDOHSimpson

Eintragen heißt nicht wohnen, zudem müsste für die Änderung des Mietvertrages der Eigentümer zustimmen.

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anitari  30.06.2024, 08:23
@HomerDOHSimpson

"eintragen lassen" geht gar nicht. Denn gegen den Willen aller am Vertrag beteiligten Personen kann keine weitere Person in den Vertrag aufgenommen werden.

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SaVer79  30.06.2024, 10:16
@HomerDOHSimpson

Es geht nicht darum, ob du als Mieter im Mietvertrag stehst, sondern alleine, ob Du dort auch tatsächlich wohnst. Ansonsten hat der Vermieter nach dem Erbfall nämlich ein Sonderkündigungsrecht

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Als Kind steht nicht (unbedingt) im Mietvertrag und muß es zu diesem Zweck meiner Kenntnis nach auch nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.