Muss ich bei Kündigung Resturlaub nehmen, trotz Arbeitsunfähigkeit?

5 Antworten

Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, soll noch bestehender Urlaubsanspruch nach Möglichkeit primär genommen und genehmigt werden. Ist das nicht mehr möglich, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsabgeltung, also Auszahlung des bestehenden Resturlaubsanspruchs. So steht es im Bundesurlaubsgesetz.

Wenn du während des Urlaubs arbeitsunfähig erkrankst, kannst du mit einer AU vom Arzt dir diese Urlaubstage wieder gutschreiben lassen. Das gilt natürlich auch bei Urlaub während der Kündigungsfrist! Somit würde eine Arbeitsunfähigkeit während des Abbaus des Resturlaubs in der Kündigungsfrist dazu führen, dass du diese wieder gutgeschriebenen Urlaubstage ausbezahlt bekommst.

Sofern Du tatsächlich krank bist, wurde die Arbeitsunfähigkeit den Urlaub aufheben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
Ich habe aber noch die vollen Urlaubstage für dieses Jahr.

Die anteiligen selbstredend, nicht die vollen.

Der Gesetzgeber sieht zunächst einmal keine Auszahlung von Urlaubstagen vor. Wenn du natürlich krankgeschrieben bist oder aus betrieblichen Gründen kein Urlaub mehr möglich ist, so muss er dir ausgezahlt werden. Du könntest eben nur nicht drauf pochen, wenn dem nicht so ist, im Sinne von "ich nehme ihn nicht, ich will ihn ausgezahlt bekommen". Da könnte dein Arbeitgeber dir den Urlaub dann eben "aufbrummen".

lg up


Maximilian112  15.08.2024, 10:28

Wer krank ist kann keinen Urlaub aufgebrummt bekommen.

Wer in der Zeiten Jahreshälfte gekündigt wird hat oft Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub.

Der Gesetzgeber sieht sehr wohl auch die Auszahlung von Urlaub vor.

LG m

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upbrunce  15.08.2024, 10:29
@Maximilian112
Der Gesetzgeber sieht sehr wohl auch die Auszahlung von Urlaub vor.

Er darf nicht auf die Auszahlung bestehen, wenn die Möglichkeit besteht, den Urlaub zu nehmen. Und das war seine Frage, wenn ich es richtig verstehe. Wenn er krank ist, wird ihm der Urlaub ausgezahlt, das habe ich geschrieben, ja.

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Allyluna  15.08.2024, 10:24

Wieso anteilig? Wir sind bereits in der zweiten Jahreshälfte - somit voller Urlaubsanspruch.

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Familiengerd  15.08.2024, 12:15
@Allyluna

Alleine "zweiten Jahreshälfte" reicht nicht, wenn das Arbeitsverhältnis dann nicht schon länger als 6 Monate (als mindestens 6 Monate und 1 Tag) bestanden hat.

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Familiengerd  15.08.2024, 13:33
@Allyluna

Dass es hier heißt "noch die vollen Urlaubstage für dieses Jahr", ist nicht unbedingt aussagekräftig, weil man hier von Usern nicht selten die Meinung hört, sie hätten den vollen Urlaubsanspruch auch bei nur einem halben Jahr oder weniger Beschäftigungsdauer.

Aber ansonsten hast Du Recht.

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Was wäre, wenn ich ins Krankenhaus müsste und mein Krankenhausaufenthalt bis zum Ende des Vertrags andauert. Könnte der Arbeitgeber mich dann zwingen den Urlaub zu nehmen, trotz Arbeitsunfähigkeit?

Vor allem stellt sich die Frage, was das für eine hypothetische Annahme ist... willst du dich selbst verletzen, um ins Krankenhaus zu kommen? Willst du eine Krankheit vortäuschen? Beides ist Betrug und wenn es raus kommt, hast du ein saftiges Problem.