Muss ich als Elternteil bei meinem 18 Jährigen Sohn, meine Telefonnummer in der Schule angeben?

4 Antworten

Ja. Wer volljährig ist, muss nicht länger Mamas Liebling sein.

Wenn man auf eine Klassenfahrt geht, ist es aber unerlässlich, dass Kontake von Amgehörigen hinterlegt werden so etwas verlangen z.B. auch Kreuzfahrtredereien von den Passagieren. Kann ja immer mal was sein, Unfall, und wen ruft man dann an?

Du musst (oder eher darfst) nichts mehr ausfüllen. Er muss selbst seine eigenen Daten angeben.

Eine Ausnahme gilt, wenn der Junge irgendeine psychische oder geistige Behinderung (z.B. AD(H)S, Autismus, Schizophrenie, Down-Syndrom,...) hat. In dem Fall müsstest du das alles trotzdem ausfüllen. Da dies aber nicht in der Frage erwähnt wird, gehe ich davon aus, dass er gesund ist. Somit muss er alles selbst ausfüllen und du kannst dir währenddessen in Ruhe einen Film anschauen, wenn du möchtest.

https://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/urteil-schule-darf-eltern-volljaehriger-informieren-a-321146.html (von 2004)

Nach dem Erfurter Massaker haben viele Länder ihre Schulgesetze geändert. Bei gravierenden Problemen können nun die Eltern volljähriger Schüler benachrichtigt werden. Das ist auch in Bayern zulässig, wie der Verassungsgerichtshof entschieden hat.

Außerdem sollte er deine Kontaktdaten auch deswegen angeben, falls er vom Rettungsdienst aus der Schule abgeholt wird und dich nicht mehr selbst anrufen kann.

notting

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Da es hier wahrscheinlich um den Erziehungsberechtigten geht und er 18 Jahre alt ist, kann er / sollte er sich dort selbst eintragen, außer es wird explizit nach den Eltern gefragt.