Muss er direkt in den Knast, wenn er Anzeige bekommt bei 2 Jahre Bewährung?

GS2000  27.09.2024, 09:54

Wie ist das Gerät beschädigt worden? Absichtlich?

LindaAnita 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 10:01

Nein das war in der Notaufnahme so ein Alkoholgerät er war auf 4 Promille hat es ausversehen kaputt gemacht

6 Antworten

er war auf 4 Promille

Hi LindaAnita.

wenn er so viel trinkt, ist er in großer Gefahr, Alkoholkrank zu werden, wenn er es nicht längst ist.

Und gerade jemand auf Bewährung sollte sich nicht so vollaufen lassen, denn Besoffen macht oft dumme Dinge. Oder ungeschickte, wie hier.

Vielleicht hilft ihm der Knast dabei, sich selbst besser zu verstehen? Ich bin kein Freund von solchen harten Worten. Aber wer auf Bewährung ist und sich selbst dann so in Gefahr bringt, braucht vielleicht den harten Weg? Im Kanst bekommt er vielleciht psychologische Unterstützung. Und er kann von dort vermutlich Kontakt halten zu einer Suchtberatungsstelle! Ich hab davon gelesen, dass Knackis raus dürfen. z.B. um zu den Anonymen Alkoholikern zu gehen.

Als erstes sollte er zu einer Suchtberatung, schnell. Für sich, und für das Gericht könnte das ein Zeichen sein, dass er an sich arbeitet. Macht er das nur für das Gericht, wird er sich weiter schaden.

Nein, nicht sofort, erst einmal muss die Bewährung nach § 56f StGB widerrufen werden.

Das Widerrufsgericht kann die Bewährung widerrufen, wenn es vom Vorliegen einer neuen Straftat überzeugt ist, wegen der Unschuldsvermutung ist es regelmäßig erforderlich, dass eine neue Verurteilung vorliegt, diese braucht aber noch nicht rechtskräftig zu sein.

Hat er die neue Straftat vor einem Richter gestanden, kann auch widerrufen werden.

Nein das war in der Notaufnahme so ein Alkoholgerät er war auf 4 Promille hat es ausversehen kaputt gemacht

Fraglich, ob eine Strafanzeige gestellt wurde und wenn ja wegen welcher Sachverhalte.

Sollte die Klinik eine Anzeige wegen Sachbeschädigung oder Vollrausch (§ 323a StGB) gestellt haben, kommt es auch darauf an, ob in den vorangegangenen Delikten ähnliche Themen Bestandteil waren. Dann es es recht sicher, dass die Bewehrung widerufen wird.

Wegen Geldschulden alleine (außer Strafen) wird in Deutschland keiner ins Gefängnis gehen.

Tatsächlich bestehen hier vollkommen andere Probleme bei 4 Promille. Es ist dringend ein Entzug anzuraten. Dazu bedarf es seines eigenen Willens. Sollte es als Dauertherapie durchgezogen werden, ist es sicher ein Pluspunkt in der Prognose bei einem etwaigen Strafprozess.

Ansonsten kann leider dem FS auch nur geraten werden den Freund alleine untergehen zu lassen. Hilfe in Form von Zahlungen manifestieren höchstens dieses Verhalten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Bewährung = (vorerst) Kein Knast.

Nur bei einer erneuten Straftat oder dem nicht Befolgen von richterlichen Auflagen kann es zur Aufhebung der Bewährung kommen und es geht hinter schwedische Gardinen

Schadensersatzleistungen sind nicht zwingend eine Straftat. Nur wenn es eine vorsätzliche Sachbeschädigung war, ist es für die Bewährung relevant. Und dann ist er selbst Schuld. Zahle nicht, irgendwann muss er es lernen.