Muss eine Vollmacht ersichtlich sein?
Hallo Leute muss sowas nicht ersichtlich sein von wem die beauftragt wurden?
Das ist das von heute.
Und das die erste Mahnung das ich sofort zahlen muss
2 Antworten
Sicher muss das ersichtlich sein. Da gibt es keine Frage, nur
Wieso fotografierst du nicht deinen Kontoauszug, statt dich mit sowas anzulegen, wahrscheinlich konnte das nur nicht zugeordnet werden (da ja der relevante Verwendungszweck fehlt) und liegt im entsprechenden Sammel Pool.
Ok dann das zweite, die Auflistung von Bank gebühren 3.80 € (Die kommen weil nicht abgebucht werden konnte) warst du bei deiner Bank, hast nach gefragt?Warum das nicht abgebucht wurde. Was kam da raus?
Ich habe slebst geguckt es lag daran das internet und Strom vorher schon abgebucht hatten was ich nicht mehr auf den Schirm hatte ich habe es denen mitgeteilt nach dem ich die Mahnung am 06.04.2020 bekommen habe.
Ganz ehrlich hätte ich irgendwie ein Schreiben bekommen das ich 3,80 vergessen habe hätte ich sie sofort überwiesen xD kam aber nicht es kam gleich die Mahnung von 6.4
Was hat jetzt Internet und Strom Damit zu tun?
Deine 2.Aussage es geht doch nicht darum 3.80€ vergessen zu haben. Das sind die Bankgebühren einer warum auch immer nicht durchgegangen EC Zahlung. Und sowas fragt man sofort auf der Bank nach.
Dann bekommst du von denen ne verbindliche Aussage. Das wäre der 2 Punkt denen du dem Gläubiger mitteilst.
Ich hab mir die 2 später eingestellten Dokumente angesehen, kam das erste Schon im Februar? Kann man nicht gut sehen Und zoomen geht bei Foto leider nicht Wir habe mittlerweile den 10. Juni. Ist das so kannst du heilfroh sein nicht den Pfänder vor der Haustür gehabt zu haben....
Nein das erste Schreiben kam erst im April
Pfänden kann man aber nur mit Titel.Er hat ja noch nicht Mal nen MB erhalten.
Logisch das war ja absichtlich übertrieben..... Und MB Ist ja beiden Bildern dabei Der mit 3 Schwärzungen.
Ich kann nicht erkennen daß er einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten hat. Die Bilder sind aber recht unscharf.
Ja Logo " Siehe BGB 174.
Gib evtl mal mehr Infos.
Ich habe folgendes Problem ich habe im Februar bei Bauhaus was gekauft für 26 € und 30 Cent. ich habe mit Karte bezahlt. Jetzt ging der Betrag nicht ab aber ich habe es am Anfang März sofort überwiesen.
Am 6. 04. 2020 habe ich eine Mahnung bekommen und werde darin in der ersten Mahnung wohlgemerkt, Von der credit & collections Service GmbH letztmalig aufgefordert 54,30 € zu bezahlen.
Dagegen bin ich dann angegangen die haben es dann gleich abgegeben zum bid Inkasso. bid Inkasso habe ich darum gebeten dass sie mir entsprechende Nachweise schicken sollen wer eine Vollmacht gegeben hat und ein Schreiben von der ersten und zweiten Mahnung wollte ich sehen. Heute habe ich von bid Post bekomme wo nur die letzte Mahnung von Credit und collections und so eine Vollmacht bei gefügt war die mir als selber geschrieben vorkommt.
OK. Offen gesagt kann ich das was Du verlinkt hast nicht richtig entziffern.
Du hast Anfang März wieviel und an wen genau überwiesen ?
Habe ich gemacht aber die meinen das es alles richtig ist was die machen