Muss ein Großmarkt Kisten zurück nehmen?

3 Antworten

Eine gesetzliche Rücknahmepflicht gibt es nur bei Einweg-Getränkeverpackungen, und auch dort nur im Einzelhandel.

Bei anderen Pfandgütern entsteht ein Rücknahmeanspruch nur einzelvertraglich beim Kauf gegenüber dem Händler, bei dem man das Pfandgut "gekauft" (ob es Kauf oder Leihe ist, ist umstritten) hat. Zwar nehmen die Getränkehändler auch Mehrweg-Pfandflaschen, die sie in ihrem Sortiment haben, aus Gründen der Vereinfachung in handelsüblichen Mengen auch ohne Kaufnachweis zurück, aber dazu sind sie nicht verpflichtet. Gleiches gilt für deine Gemüsekisten.

Das ist ein ganz großer Knackpunkt in solchen Betrieben: Selbst wenn nicht, sie werden ihre Kisten dort nicht los. Ganz einfach.

Weshalb?

Wir wurden damals (Ich jobbte an einer Tankstelle) zu folgendem aufgefordert: Wenn ein Kunde sehr viele Pfandflaschen bei sich hat und auf die Annahme besteht, macht von eurem Hausrecht gebrauch und schmeißt ihn raus. Das kann ohne Angabe von Gründen geschehen.

Die Menge muss, damit der Betrieb zur Annahme verpflichtet ist, übrigens "zumutbar" sein, so der Gesetzestext. Aber wie gesagt, wenn sie (Der Großmarkt) das wirklich nicht wollen, schmeißen die sie einfach raus. Ich würde eher sehen, ob ich die Kisten anderweitig loswerde.


schnotzi 
Beitragsersteller
 08.07.2013, 19:40

Die haben ja sogar schon einmal 300 Stück angenommen, und auf einmal wollen Sie keine mehr, haben dann von Bekannten die Kisten dort abgeben lassen (3x 40 Stück) es klappte ebenfalls

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PiqueValet  08.07.2013, 19:43
@schnotzi

Kommt natürlich auch auf den Verkäufer an. einer macht es, der andere nicht, es kann sehr viele Gründe dafür geben.

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schnotzi 
Beitragsersteller
 08.07.2013, 19:45
@PiqueValet

Gibts da nicht ein Gesetz? Ich kann meine Cola-Kiste doch auch überall abgeben!

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PiqueValet  08.07.2013, 19:51
@schnotzi

Ja, es gibt ein Gesetz. Dieses Gesetz sagt, dass die Menge der abgegebenen Ware zumutbar sein muss, ist also Auslegungssache.

Richtet sich in der Regel nach der Größe (Fläche) des Einkaufbetriebs. Gehst du mit 50 Kisten Cola in einen kleinen Laden (>20m²) ist das schlicht, allein aufgrund der Menge des Wechselgeldes in der Kasse, nicht zumutbar und kann verweigert werden.

Aber noch einmal: Jeder Mitarbeiter eines Geschäftes, kann dich auch OHNE Angabe von Gründen des Ladens und des Grundstücks verweisen und damit von seinem sogenannten Hausrecht gebrauch machen. Das können sie auch tun, bevor sie irgendwelche Kisten annehmen. Theoretisch können sie das tun, weil ihnen deine Nase nicht passt.

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schnotzi 
Beitragsersteller
 08.07.2013, 19:56
@PiqueValet

Da kann ich zwar schlecht mit leben, aber ich danke Dir :-)

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PiqueValet  08.07.2013, 19:58
@schnotzi

Keine Ursache.

Das ist alles extrem Bearbeitungsdürftig, Kunden sind eben schon lange nicht mehr König. Leider.

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TETTET  09.07.2013, 08:32

Das kann ohne Angabe von Gründen geschehen

Eben das geht schon seit Jahren nicht mehr.

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PiqueValet  10.07.2013, 02:08
@TETTET

Eben das geht jederzeit. Schon allein weil es verfassungswidrig wäre, das Hausrecht an Bedingungen zu knüpfen. Vielleicht handhaben einige Betriebe das Intern anders, aber kein Gesetz dieser Welt verlangt, dass ich jemandem sagen warum genau ich ihn von meinem Grundstück werfe.

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nur wenn der markt eh schon von zulieferern beliefert wird die diese kisten verwenden sonst nicht