muss die polizei beshclagnahmung bestätigen?
so mir da vor kurzen etwas ungeschiktes passier t ich und ein kumpel wurden nachts von der polizei kontrolierrt und hatten etwas gras bei uns es war nicht viel aber nun zur eigentlichen frage : muss di epolizei mir das bestätigen mit irgent einem dokument oder so das sie es beschlagtnahmt haben ? danke im vorraus
10 Antworten
auf jeden fall wird ein strafverfahren eingeleitet wegen dem besitz von btm nach §§ 1,3, 29 BtmG. In dieser Strafanzeige ist festgehalten um wieviel Btm und um welches Btm es sich handelt. Zudem wird ein Sicherstellungs/beschlagnahmeprotokoll gefertigt. ein duplikat kann, muss dir nicht ausgehändigt werden. da das btm zur einziehung und beweissicherung beschlagnahmt wurde, bracuhst du ja auch keinen durchschlag, weil du das zeug ja eh nicht zurück bekommst!
Ein Blick in´s Gesetz erspart uns Geschwätz...
§ 107 StPO
Dem von der Durchsuchung Betroffenen ist nach deren Beendigung auf Verlangen eine schriftliche Mitteilung zu machen, die den Grund der Durchsuchung (§§ 102, 103) sowie im Falle des § 102 die Straftat bezeichnen muß. Auch ist ihm auf Verlangen ein Verzeichnis der in Verwahrung oder in Beschlag genommenen Gegenstände, falls aber nichts Verdächtiges gefunden wird, eine Bescheinigung hierüber zu geben.
Bei Maßnahmen nach der StPO ist eine Quittung optional, soll heißen, wenn du sie forderst, bekommst du sie auch. Da auf jeden Fall ein Strafverfahren gegen euch eingeleitet wird, kannst du den Verbleib deiner Droge verfolgen.
Bei einer Beschlagnahme wird immer eine Quittung ausgestellt, für Dein Gras ist die Menge und später auch der Wirkstoffgehalt genau im Protokoll festgehalten.
Wenn die Menge klein war, solltest Du dich besser ruhig verhalten und nicht als renitente Nervensäge die Polizisten um noch mehr Aufmerksamkeit bitten.
also haben sie es nur so beschlagtnahmt um uns vorzuwahnen? weil si emeinten wir sollten es unseren eltern schon erzählen das sie darauf gesetzt haben?
In NRW gibts dafür eine NW10 (eine Protokoll sozusagen)
bei extrem geringen Mengen darf man das Gras vor Ort vernichten (beschleunigtes Verfahren)
Ja. In Nds. gibt es dafür ein Protokoll über die Sicherstellung/Beschlagnahme. Wird in anderen Bundesländern nicht anders sein.