auf jeden fall wird ein strafverfahren eingeleitet wegen dem besitz von btm nach §§ 1,3, 29 BtmG. In dieser Strafanzeige ist festgehalten um wieviel Btm und um welches Btm es sich handelt. Zudem wird ein Sicherstellungs/beschlagnahmeprotokoll gefertigt. ein duplikat kann, muss dir nicht ausgehändigt werden. da das btm zur einziehung und beweissicherung beschlagnahmt wurde, bracuhst du ja auch keinen durchschlag, weil du das zeug ja eh nicht zurück bekommst!
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