Muss die gesetzliche betreuerin erreichbar sein? Im notfall?
Es geht darum das meine Betreuerin ab dem 21. Für 3 Wochen im Urlaub ist, muss sie erreichbar sein in Notfällen also ich bin ja psychisch erkrankt bin auch eigengefährdet, und momentan sind die Depressionen noch mittelmäßig aber was ist wenn es richtig schlimm ist muss sie dann erreichbar sein, oder kann ich da Ärger bekommen wenn man sie im Urlaub anruft?
3 Antworten
Im Normalfall gibt es für diese Zeit eine Vertretung.
Nein muss sie nicht. Es sollten aber Vertretungsregelungen existent sein. Eine Berufsbetreuerin hat Anrecht auf störungsfreien Urlaub. Realistisch wird ihr Diensthandy auch nicht erreichbar sein - ob du Ärger kriegst beim Versuch hängt davon ab, ob man dich vorher klar unterrichtet hat dass Person x nicht da ist.
Zudem kann die Betreuerin jetzt bei einem psychischen Schub auch nicht besonders gut helfen, dafür solltest du dich an deine therapeutische Praxis wenden.
Naja sie hat uns Klienten ihre private nummer gegeben wo sie uns angenommen hatte damals deswegen die frage
Sie wird in der Urlaubszeit eine Vertretung haben, an die kannst du dich dann wenden.