Muss der Stromanbieter bei Leerstand der Wohnung einen Leerstandsabschlag machen? Ich bin Hausbesitzer. Seit 4 Monaten ist die 3-Zimmer-Wohnung nicht vermietet.
5 Antworten
Hast du ein Mehrfamilienhaus? Ich vermute, dass es sich um ein Zweifamilienhaus mit nur einem Stromzähler handelt. Wenn die Wohnung leer steht, ist es wie mit anderen Betriebskosten, der Vermieter trägt die Kosten (Geschäftsrisiko). Hier fällt ja lediglich die Grundgebühr an, wie zuvor.
Sollte die Mietwohnung einen eigenen Anschluss haben, fallen für diese bei Leerstand auch nur Grundgebühr-Kosten an, da kein Verbrauch. Nun willst du die Grundgebühr oder einen Teil davon erlassen bekommen? Ich sehe da keine Veranlassung und der Versorger erst recht nicht.
Müssten die eigentlich, aber ich denke nicht, dass sich für 60,- oder 80,- Euro im Monat ein Prozess lohnt.
Also zähneknirschend weiterzahlen und auf die Abrechnung warten.
Bei meinem Stromanbieter zahle ich bei Leerstand nur die Grundgebühr. Das sind etwa 7 - 10 €.
Ob Dein Stromanbieter einen "Leerstandsabschlag" macht oder machen muß sollte irgendwo im Vertrag bzw. den AGB stehen.
Eigentlich wird der Abschlag zuzahlen sein den irgendwann mal dein Vormieter gemacht hat und eine Ablesung Erfolg natürlich auch bei einer Leerstehenden Wohnung ansonsten einfach mal google fragen
Ruf da mal an und gib den aktuellen Zählerstand durch. Anrufen ist meist besser als schreiben
Ich bin Hausbesitzer. Seit 4 Monaten ist die 3-Zimmer-Wohnung nicht vermietet und der Stromanbieter verlangt aber immer noch die ganzen Stromkosten. Ich habe den Stromanbieter schon angeschrieben ... sie wollen aber keinen Leerstandsabschlag machen ...