Muss der kunde trotzdem zahlen?
Ich habe einen Kunden der mir vor wenigen Wochen einen Auftrag (website erstellen) erteilt hat.
Wir haben keinen klassischen Vertrag erstellt. Ich habe ihm aber das Angebot geschickt und er hat ausdrücklich zugestimmt.
Zwischendurch haben wir auxh über das Projekt geschrieben was seine Zustimmung bekräftigt.
Jetzt habe ich vor wenigen Tagen geschrieben, dass das Projekt fertig ist und er sich das gerne anschauen kann. Aber seitdem antwortet er plötzlich nicht und lässt es auf gelesen...
Ist er trotzdem zum Kauf verpflichtet? Ich hatte ihm damals eine Garantie angeboten, dass wenn es ihm nicjt hilft, er sein Geld zurück kriegt bzw nichts zahlen muss. Aber in dem fall...greift es ja nicht.
Auf anwaltspiele habe ich eigentlich keine Lust.
Die Leistung habe ich erbracht und es wäre hart, nicht entlohnt zu werden.
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich hatte ihm damals eine Garantie angeboten, dass wenn es ihm nicjt hilft, er sein Geld zurück kriegt bzw nichts zahlen muss.
Nun, die Karte kann er immer noch ziehen. Denn: Wenn er das Produkt nicht einsetzt, dann hilft es ihm nichts.
Die Leistung habe ich erbracht und es wäre hart, nicht entlohnt zu werden.
Dann darf man solche Garantien nicht geben.
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Nach deiner Beschreibung wurde ein rechtlich bindender Vertrag geschlossen. Solange die Garantie nicht greift (und der Kunde sie auch nicht geltend macht), ist der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet.
Wichtig: Es wäre für zukünftige Fälle sinnvoll, einen Anwalt prüfen zu lassen, ob deine Kunden ein Widerrufsrecht haben, damit du eine saubere Widerrufsbelehrung machen kannst. Und vernünftige AGB wären auch gut. Die ersparen dir in vielen Fällen viel Ärger - wenn sie gut gemacht sind.
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Also ich hoffe, du hast es ihm in schlechter Qualität und mit mehreren Wasserzeichen geschickt.
Ja, er müsste zahlen, aber wenn er so mit dem Ergebnis zufrieden ist, kann er sich auch einfach gedacht haben "Jo, passt, tschüss".
Ich würde definitiv eine Mahnung schicken, dass er sich entweder zu melden, oder zu bezahlen hat und ggf auch mit rechtlichen Schritten drohen- heißt ja nicht, dass du es auch machen musst.
VG
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja, klar. Ein Vertrag entsteht durch zwei inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen. Du sagst ja ganz richtig, dass es ein Angebot und eine Annahme gab. Er ist verpflichtet, seinen Teil der Vertrags zu erfüllen. Zudem kannst du auch noch Kosten einfordern, die dadurch entstehen, dass er sich quer stellt, zB Mahngebühren, Verzugszinsen und Kosten für Papier, Tinte etc.
Vergiss nicht, ihm eine Mahnung zu schicken, sollte es in dem Vertrag keine Deadline geben. Damit setzt du ihn offiziell in Verzug und hast weitaus mehr Möglichkeiten.
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Kommt drauf an was. Aber eigentlich ja.