Muss das Video gelöscht werden (Datenschutz)?

4 Antworten

Wenn jemand - auch ein Kind - dein Eigentum beschädigt, darfst du selbstverständlich ein Video davon machen. Du darfst das Video nur nicht verbreiten. Aber zum Beispiel der Polizei (was nur sinnvoll ist, wenn das Kind 14 oder älter ist), oder deinem Anwalt (was nur sinnvoll ist, wenn das Kind 7 oder älter ist, oder eine Aufsichtspflichtverletzung in Betracht kommt) zukommen lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

Wenn sie es nicht irgendwo hochlädt ist das soweit ich weiß nicht verboten. Jedoch würde ich auf Nummer sicher gehen und nicht den Streit anfangen, damit es nicht zu Spannungen kommt zwischen Nachbarn.

NACHTRAG: hab’s falsch gelesen. Dadurch dass er Streine geworfen hat, ist es Sachbeschädigung. Das darf man ruhig filmen. Wenn ihr damit zur Polizei geht, dann ist es nicht verboten.


Lavendel7879 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 15:37

Okay danke. Wir wollen auch nicht zur Polizei gehen, gerade weil wir auf diesen ganzen Stress eigentlich keine Lust haben, nur hat diese Nachbarin die Vermieterin informiert und halt alles anders erzählt als es eigentlich ist und das Video ist halt so eine kleine Absicherung.

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Wenn die Nachbarin möchte, das es gelöscht wird dann soll sie dagegen vorgehen. Und auch gleich die Handlungsweise des Kindes erklären.

Ich würde es nicht verändern. Aber auch nicht öffentlich machen.

Nein, sie muss es nicht löschen. Sie kann es als Beweismittel einsetzen, wenn Sie beispielsweise Schadenersatz haben möchte (falls das möglich ist wegen Alter und so). Dass sie es nicht veröffentlichen darf, wurde ja schon geschrieben.